Zustandekommen der Verträge im Fernabsatz. Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger ein Angebot auf Beitritt gegenüber der DFV Hotel Weinheim GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditge- sellschaft bzw. der Treuhänderin ab. Der Vertrag (Beitritt) wird wirksam mit Gegen- zeichnung der Beitrittserklärung und Verga- be einer Beteiligungsnummer (definiert als Annahme) durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhänderin, ohne dass es der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf. Auch der Zugang der Annahmeerklärung ist für die Wirksamkeit des Beitritts zur Fondsgesellschaft nicht erforderlich. Der Anleger wird über die An- nahme jedoch unverzüglich schriftlich infor- miert. Der als Direktkommanditist beitreten- de Anleger erhält für die handelsregisterliche Eintragungsabwicklung den Entwurf einer Handelsregistervollmacht, um sie in notariell beglaubigter Form zu erteilen. Die Vollmacht bevollmächtigt die Komplementärin und/ oder die geschäftsführende Kommanditistin für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen im Zusammen- hang mit handelsregisterlichen Anträgen. Der Beitritt wird im Außenverhältnis erst wirksam, nachdem der Anleger ins Handels- register eingetragen worden ist.