Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach dem in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurde. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach dem in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunktenrechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurdeerst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach dem den in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurdeerst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisennachwei- sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach dem in Nr. 7 9 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurde. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt zur Verfügung gestellt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags Antrages in Textform erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach dem in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunktenrechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurdeerst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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Samples: KFZ Versicherung