Common use of Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachwei- sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

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Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunktenrechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

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Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den dem in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunktfrühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurde. Das gilt nicht, wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de

Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den dem in Nr. 7 9 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunktfrühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurde. Das gilt nicht, wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

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Zustandekommen des Vertrags/Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt zur Verfügung gestellt oder angeboten wird oder wir schriftlich die Annahme des Antrags Antrages in Textform erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunktenrechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

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