Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle Kreditinstitute, die in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren, sind berechtigt, diesen Prospekt in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt gemachten Angaben auch im Hinblick auf eine solche spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissern, dass er alle in den jeweiligen Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Verordnungen einhält, einschließlich der Beschränkungen, die in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der Endgültigen Bedingungen angegeben sind, sofern vorhanden. Die Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär en.
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Samples: Debt Issuance Program, Debt Issuance Program
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle KreditinstituteDie Emittentin erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der CRD IV in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( (die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren), sind berechtigtihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt samt allen durch Verweis einbezogenen Dokumenten und allfälligen Nachträgen, für den Vertrieb von Schuldverschreibungen in Österreich, Österreich und Deutschland während der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) jeweils maßgeblichen Angebotsperiode zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin noch gültig ist. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen diesen Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen und unter der Bedingung verwenden, dass sie auf eine solche ihrer Website angeben, diesen Prospekt mit Zustimmung der Emittentin zu verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissernSchuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, dass er alle wird in den jeweiligen Rechtsordnungen maßgeblichen Endgültigen Bedingungen im Punkt "Frist – einschließlich etwaiger Änderungen – während der das Angebot vorliegt" angegeben. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Gesetze Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und Verordnungen einhält, einschließlich der BeschränkungenVertriebskanäle, die gegebenenfalls in der in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben sinddargestellten "MiFID II Produktüberwachung" Legende genau bestimmt werden können, sofern vorhandenund sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Die Emittentin haftet Der Finanzintermediär wird nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär ender Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden.
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Samples: Debt Issuance Program
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle Kreditinstitute, die in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( (die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren, sind berechtigt, diesen Prospekt in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt gemachten Angaben auch im Hinblick auf eine solche spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem d iesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissern, dass er alle in den jeweiligen Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Verordnungen einhält, einschließlich der Beschränkungen, die in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "" Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der Endgültigen Bedingungen angegeben sind, sofern vorhanden. Die Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär enFinanzintermediären.
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Samples: Debt Issuance Program
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle KreditinstituteDie Emittentin erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediäre, die als Kreditinstitute im Sinne der Richtlinie 2013/36/EU in der Europäischen Union geltenden Fassung (Capital Requirements Directive IV – "CRD IV") in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassen sind, ihren Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und die zum Emissionsgeschäft oder zum Vertrieb von Wertpapiere berechtigt sind sowie allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß CRR zugelassen sind ( die § 4 österreichisches Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ("FinanzintermediäreWAG 2018") und Finanzdienstleistungsinstituten gemäß § 1 Abs 1a deutsches Kreditwesengesetz, die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzierenüber die erforderlichen Berechtigungen verfügen (zusammen die " Finanzintermediäre"), sind berechtigtihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt in Österreichsamt aller durch Verweis einbezogenen Dokumente und allfälliger Nachträge, der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu für den Vertrieb von unter diesem Prospekt erstellt)begebenen Wertpapieren in Österreich und allen EWR-Mitgliedstaaten, gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für in die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie dieser Prospekt gültig notifiziert wurde zu verwenden. Insbesondere erteilt die Emittentin nicht die Zustimmung zur Verwendung dieses Prospektes in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig istVereinigten Staaten von Amerika. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen diesen Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen und unter der Bedingung verwenden, dass sie auf eine solche ihrer Internetseite angeben, diesen Prospekt mit Zustimmung der Emittentin zu verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden SchuldverschreibungenWertpapiere durch Finanzintermediäre erfolgen kann, wird in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Dieser Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und der Vertriebskanäle, die gegebenenfalls in der in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen dargestellten "MiFID II Produktüberwachung" Legende genau bestimmt werden können, und sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Der Finanzintermediär wird dadurch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Die Zustimmung wird für die jeweilige Dauer der Gültigkeit dieses Prospekts erteilt. Ein jederzeitiger und fristloser Widerruf der hier enthaltenen Erklärung mit Wirkung für die Zukunft ohne Angaben von Gründen bleibt der Emittentin vorbehalten. Gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung hat die Emittentin jeden wichtigen neuen Umstand, jede wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit in Bezug auf die in diesem Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt enthaltenen Angaben, die die Bewertung der Wertpapiere beeinflussen können und die zwischen der Billigung dieses Prospekts und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls später – der Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt auftreten oder festgestellt werden. Jeder , in einem Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissern, dass er alle in den jeweiligen Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Verordnungen einhält, einschließlich der Beschränkungen, die in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der Endgültigen Bedingungen angegeben sind, sofern vorhanden. Die Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär ennennen.
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Samples: Angebotsprogramm Für Schuldverschreibungen Und Zertifikate
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle Kreditinstitute, die in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( (die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren, sind berechtigt, diesen Prospekt in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt gemachten Angaben auch im Hinblick auf eine solche spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissern, dass er alle in den jeweiligen Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Verordnungen einhält, einschließlich der Beschränkungen, die in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "" Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der Endgültigen Bedingungen angegeben sind, sofern vorhanden. Die Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär en.
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Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle KreditinstituteDie Emittentin erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in der einem Mitgliedsstaat des Europäischen Union gemäß CRR Wirtschaftsraums zugelassen sind ( die "Finanzintermediäre") sind, ihren Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen zum Emissionsgeschäft oder endgültig platzierenzum Vertrieb von Schuldver- schreibungen berechtigt sind („Finanzintermediäre“), sind berechtigtihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt samt aller durch Verweis einbezogener Dokumente und allfälliger Nachträge, für den Vertrieb von Teil- schuldverschreibungen in Österreich, der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland und jedem weiteren Land, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaatin das die Emittentin den Prospekt notifiziert, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt des Pros- pekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Teilschuld- verschreibungen durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen den Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick auf eine solche Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissernTeil- schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, dass er alle wird in den jeweiligen Rechtsordnungen Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige An- gebot geltenden Gesetze Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und Verordnungen einhält, einschließlich der BeschränkungenVertriebskanäle, die in der in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der anwendbaren Endgültigen Bedingungen angegeben sinddargestellten „MiFID II Produktüberwachung“ Legende genau bestimmt werden, sofern vorhandenund sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Der Finanzinterme- diär wird nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Die Zustimmung wird für die jeweilige Angebotsfrist erteilt. Ein Widerruf der hier enthaltenen Erklärung mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen bleibt der Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär envorbehalten.
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Samples: Basisprospekt
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle KreditinstituteDie Emittentin erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der CRD IV in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( (die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren), sind berechtigtihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt samt allen durch Verweis einbezogenen Dokumenten und allfälligen Nachträgen, für den Vertrieb von Schuldverschreibungen in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Österreich und im Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung während der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) jeweils maßgeblichen Angebotsperiode zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin noch gültig ist. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen diesen Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen und unter der Bedingung verwenden, dass sie auf eine solche ihrer Website angeben, diesen Prospekt mit Zustimmung der Emittentin zu verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissernSchuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, dass er alle wird in den jeweiligen Rechtsordnungen maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Gesetze Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und Verordnungen einhält, einschließlich der BeschränkungenVertriebskanäle, die gegebenenfalls in der in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben sinddargestellten "MiFID II Produktüberwachung" Legende genau bestimmt werden können, sofern vorhandenund sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Die Emittentin haftet Der Finanzintermediär wird nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär ender Einhaltung der auf ihn anwendbaren geset zlichen Vorschriften entbunden.
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Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle Kreditinstitute, die in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren, sind berechtigt, diesen Prospekt in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt gemachten Angaben auch im Hinblick auf eine solche spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem d iesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissern, dass er alle in den jeweiligen Rechtsordnungen geltenden Gesetze und Verordnungen einhält, einschließlich der Beschränkungen, die in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "" Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der Endgültigen Bedingungen angegeben sind, sofern vorhanden. Die Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär enFinanzintermediären.
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Samples: Debt Issuance Program
Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle KreditinstituteDie Emittentin erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der CRD in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( (die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren), sind berechtigtihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt samt allen durch Verweis einbezogenen Dokumenten und allfälligen Nachträgen, für den Vertrieb von Schuldverschreibungen in Österreich, Österreich und Deutschland während der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) jeweils maßgeblichen Angebotsperiode zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin noch gültig ist. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzintermediäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen diesen Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen und unter der Bedingung verwenden, dass sie auf eine solche ihrer Website angeben, diesen Prospekt mit Zustimmung der Emittentin zu verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissernSchuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, dass er alle wird in den jeweiligen Rechtsordnungen maßgeblichen Endgültigen Bedingungen im Punkt "Frist – einschließlich etwaiger Änderungen – während der das Angebot vorliegt" angegeben. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Gesetze Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und Verordnungen einhält, einschließlich der BeschränkungenVertriebskanäle, die gegebenenfalls in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben sinddargestellten "MiFID II Produktüberwachung" bzw. "UK MIFIR Produktüberwachung" Legenden genau bestimmt werden können, sofern vorhandenund sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Die Emittentin haftet Der Finanzintermediär wird dadurch nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär ender Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden.
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Zustimmung zur Prospektverwendung. Alle Kreditinstitute, die in der Europäischen Union gemäß CRR zugelassen sind ( die "Finanzintermediäre") und die unter dem Programm ausgegebene Schuldverschreibungen weiterverkaufen oder endgültig platzieren, sind berechtigtDie Emittentin erteilt allen Finanzintermediären ihre ausdrückliche Zustimmung, diesen Prospekt samt aller durch Verweis einbezogener Dokumente und allfälliger Nachträge, für den Vertrieb von Teilschuld- verschreibungen in Österreich, der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland und jedem weiteren Land, dem Großherzogtum Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaatin das die Emittentin den Prospekt notifiziert, dessen zuständige Behörden über die Billigung dieses Prospekts unterrichtet wurde (in diesem Fall wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt), gemäß den für das Programm geltenden Verkaufsbeschränkungen für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen während des jeweiligen Angebotszeitraums (wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt) zu verwenden, in dem die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen erfolgen kann, vorausgesetzt jedoch, dass dieser Prospekt gemäß Artikel 12 (1) Prospektverordnung weiterhin gültig ist. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Teilschuldverschreibun- gen durch die Finanzintermediäre übernimmt. Für Handlungen oder Unterlassungen der Finanzinterme- diäre übernimmt die Verantwortung für die in diesem Emittentin keine Haftung. Finanzintermediäre dürfen den Prospekt gemachten Angaben auch nur im Hinblick auf eine solche Einklang mit den nachfolgenden Bestimmungen verwenden. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen. Dieser Prospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit allen vor dieser Auslieferung veröffentlichten Nachträgen ausgehändigt werden. Jeder Nachtrag zu diesem Prospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin (www .xxxxxxxxx.xxx) abrufbar. Bei der Verwendung dieses Prospekts hat sich jeder Finanzintermediär zu vergewissernTeil- schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, dass er alle wird in den jeweiligen Rechtsordnungen Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige An- gebot geltenden Gesetze Verkaufsbeschränkungen, von der Einhaltung des Zielmarkts und Verordnungen einhält, einschließlich der BeschränkungenVertriebskanäle, die in der in den Legenden "Verbot des Verkaufs an EWR Kleinanleger" oder "Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im Vereinigten Königreich" der anwendbaren Endgültigen Bedingungen angegeben sinddargestellten „MiFID II Produktüberwachung“ Legende genau bestimmt werden, sofern vorhandenund sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Der Finanzinterme- diär wird nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Die Zustimmung wird für die jeweilige Angebotsfrist erteilt. Ein Widerruf der hier enthaltenen Erklärung mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen bleibt der Emittentin haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediär envorbehalten.
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Samples: Basisprospekt