Common use of ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE Clause in Contracts

ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch alle Kreditinstitute im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 UAbs. 2 der Prospektverordnung einschließlich Direktban- ken als Finanzintermediäre („Finanzintermediäre“ und jeder ein „Finanzintermediär“) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere im Rahmen der gelten- den Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Angebotsfrist (voraussichtlich) vom 18. September 2023 (0:00 Uhr) bis zum 4. Oktober 2023 (24:00 Uhr), zu und übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts, auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzie- rung der Wertpapiere durch diese Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Pros- pekts erhalten. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Diese Zustimmung ent- bindet die Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher anderer anwendbarer Vorschriften. Etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Prospektbilligung unbekannt waren, werden auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00) veröffentlicht. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.

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Samples: Wertpapierprospekt

ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch alle Kreditinstitute im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 UAbs. 2 der Prospektverordnung einschließlich Direktban- ken (VO 2017/1129) ein- schließlich Direktbanken als Finanzintermediäre („Finanzintermediäre“ und jeder ein „FinanzintermediärFinanzinterme- diär“) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere im Rahmen der gelten- den geltenden Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Angebotsfrist (voraussichtlichvo- raussichtlich) vom 1820. September 2023 Oktober 2021 (0:00 9:00 Uhr) bis zum 45. Oktober 2023 November 2021 (24:00 12:00 Uhr), zu und übernimmt über- nimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts, auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzie- rung Platzierung der Wertpapiere durch diese Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Pros- pekts Prospekts erhalten. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Diese Zustimmung ent- bindet entbindet die Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen Ver- kaufsbeschränkungen und sämtlicher anderer anwendbarer Vorschriften. Etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Prospektbilligung unbekannt waren, werden auf der Internetseite In- ternetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00www.tokentus.com34) veröffentlicht. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.

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Samples: Wertpapierprospekt

ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch alle Kreditinstitute im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 UAbs. 2 der Prospektverordnung einschließlich Direktban- ken als Finanzintermediäre („Finanzintermediäre“ und jeder ein „Finanzintermediär“) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere im Rahmen der gelten- den Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Angebotsfrist des Angebotszeitraums 1 und 2 (voraussichtlichvoraussicht- lich) vom 1810. September Xxxx 2023 (0:00 Uhr) bis zum 431. Oktober Dezember 2023 (24:00 Uhr), zu und übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts, auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzie- rung end- gültigen Platzierung der Wertpapiere durch diese Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung Verwen- dung des Pros- pekts Prospekts erhalten. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Diese Zustimmung ent- bindet Zu- stimmung entbindet die Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen Verkaufsbe- schränkungen und sämtlicher anderer anwendbarer Vorschriften. Etwaige neue Informationen zu FinanzintermediärenFi- nanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Prospektbilligung unbekannt waren, werden auf der Internetseite Internet- seite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00xxx.xxxxxx-xx.xx 81) veröffentlicht. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.

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Samples: Wertpapierprospekt

ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch alle zum Handel mit Wertpapieren zugelassenen Wertpapierfirmen und Kreditinstitute im Sinne von gemäß Artikel 5 Abs3 Nr. 1 UAbsder Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 2 Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Prospektverordnung einschließlich Direktban- ken als Finanzintermediäre Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/48/EG und 2006/49/EG („Finanzintermediäre“ und jeder ein jeweils „Finanzintermediär”) innerhalb des Angebotszeitraums vom 01. Oktober 2024 bis zum 22. September 2025 (vorbehaltlich einer Änderung) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes Öffentlichen Angebots der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere im Rahmen Schuldverschreibungen in der gelten- den Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Angebotsfrist (voraussichtlich) vom 18Bundesrepublik Deutschland, Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zu. September 2023 (0:00 Uhr) bis zum 4. Oktober 2023 (24:00 Uhr), zu und übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts, auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzie- rung der Wertpapiere durch diese Finanzintermediäre, die Die Emittentin kann die Zustimmung zur Verwendung des Pros- pekts erhaltenjedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Die Emittentin erklärt, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre, denen sie die Nutzung des Prospekts gestattet hat, übernimmt. Diese Zustimmung ent- bindet entbindet die Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher anderer anwendbarer Vorschriften. Etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Prospektbilligung Billigung dieses Prospekts unbekannt waren, werden auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00) Gesellschaft unter xxxxx://xxxxx- xxxx.xx-xxxxxxxxx.xxx/ in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Die Emittentin kann Jeder den Prospekt verwendende Finanzintermediär hat auf seiner Website anzugeben, dass er den Prospekt mit Zustimmung und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarfgebunden ist.

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