Common use of Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages Clause in Contracts

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- ten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber den Auftraggebern an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtetverp- flichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber Abrech- nungen mit den Auftraggebern Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Mit- tlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber mit den Auftraggebern Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber Auf- traggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber mit den Auftraggebern Werbungtreibenden an die Preisliste Preislisten des Verlages Verla- ges zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber mit den Auftraggebern Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber den Auftraggebern an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Vermittlungsprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werdenwer- den. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages. a) Die Werbungsmittler Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- tenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber mit den Auftraggebern Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi- on Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler/ von der Werbeagentur er- teilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm/ihr geliefert werden und die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

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