Common use of Zusätzliche Telekommunikationskosten Clause in Contracts

Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depot- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Wertpapiergeschäfte mit Fondsanteilen sind wegen ihrer spezifischen Merk- male oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilwerte, • Bonitäts- bzw. Emittentenrisiko (Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko), • Wechselkursrisiko, • Zinsänderungsrisiko, • Kontrahentenrisiko, • ggf. besonderes Verlustrisiko bei Rohstoff-ETFs, • Totalverlustrisiko. Der Preis eines Fondsanteils unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die ebase keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Geschäft in Fondsan- teile nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge und/oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen zu Finanzinstrumenten und den mit Geschäften in Finanzinstrumenten verbundene Risiken enthält die Broschü- re „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Investmentfonds“ bzw. „Grundlagenwissen Wertpapiere & Investmentfonds“ (je nach Vereinbarung), die der Kunde bei der Depot-/Kontoeröffnung zur Ansicht, zum Download, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Weitere Informationen, insbesondere auch zu einzelnen Fonds (z. B. Verkaufsprospek- te/Halb-/Jahresberichte (nachfolgend „Verkaufsunterlagen“ genannt)) können unter xxx.xxxxx.xxx abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkaufsunterlagen bei der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft auch als Druckversion angefordert werden können. Daneben sind die Verkaufsunterlagen in der Regel auch auf den Internetseiten der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft verfügbar. Für den Depotvertrag wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Der Kunde kann den Depotvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung des Depotvertrags muss der Kunde die verwahrten Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.

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Samples: www.leading-cities-invest.de, www.fondsclever.de

Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depot- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Wertpapiergeschäfte mit Fondsanteilen sind wegen ihrer spezifischen Merk- male Merkma- le oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilwerte, • Bonitäts- bzw. Emittentenrisiko (Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko), • Wechselkursrisiko, • Zinsänderungsrisiko, • Kontrahentenrisiko, • ggf. besonderes Verlustrisiko bei Rohstoff-ETFs, • Totalverlustrisiko. Der Preis eines Fondsanteils unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die ebase keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Geschäft in Fondsan- teile nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge und/oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen zu Finanzinstrumenten und den mit Geschäften in Finanzinstrumenten verbundene verbundenen Risiken enthält die Broschü- re Bro- schüre „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Investmentfonds“ bzw. „Grundlagenwissen Wertpapiere & Investmentfonds“ (je nach VereinbarungVereinba- rung), die der Kunde bei der Depot-/Kontoeröffnung Depoteröffnung zur Ansicht, zum Download, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Weitere Informationen, insbesondere auch zu einzelnen Fonds (z. B. Verkaufsprospek- te/Halb-/Jahresberichte (nachfolgend „Verkaufsunterlagen“ genannt)) können unter xxx.xxxxx.xxx abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkaufsunterlagen bei der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsge- sellschaft auch als Druckversion angefordert werden können. Daneben sind die Verkaufsunterlagen in der Regel auch auf den Internetseiten der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft verfügbar. Für den Depotvertrag wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Der Kunde kann den Depotvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung des Depotvertrags muss der Kunde die verwahrten Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.

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Samples: www.leading-cities-invest.de, www.fondsclever.de