Common use of Zusätzliche Telekommunikationskosten Clause in Contracts

Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Die Mindestlaufzeit des Konto flex richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Depotvertrags.

Appears in 2 contracts

Samples: www.leading-cities-invest.de, www.fondsclever.de

Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Die Mindestlaufzeit des Konto flex richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen DepotvertragsDepot- bzw. Kontovertrags.

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