Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird: • alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird; • sicherstellen, dass für alle berechtigten Programme, für die Unterstützung angefordert wird, ein Nutzungsrecht besteht; • sicherstellen, dass für die Dauer der Laufzeit dieses Services die anwendbaren Basis-Supportverträge (einschliesslich der darin vereinbarten Servicezeiten) für alle Produkte, die durch die Services abgedeckt werden sollen, gültig sind. Die anwendbaren Basis-Supportverträge sind im Kapitel 3 „Technische Voraussetzungen“ beschrieben. Falls der Kunde einen dieser Basis- Supportverträge kündigt (oder andere Servicezeiten vereinbart), wird er das rST unverzüglich informieren; • IBM innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beginn der Leistungserbringung den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen nennen, der • für das rST als Ansprechpartner für alle die Services betreffenden Fragen fungiert, • an den Besprechungen mit dem rST teilnimmt oder einen Stellvertreter benennt, der an seiner Stelle teilnimmt und • auf Seiten des Kunden Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den durch diese LB abgedeckten Services hat; • sicherstellen, dass der primäre Ansprechpartner für technische Fragen, sein Stellvertreter und jeder Anrufer über ausreichende technische Kenntnisse über die berechtigten Programme und Maschinen des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support-Center sicherzustellen. Bei kundenkritischen Problemen muss ein Mitarbeiter des Kunden mit diesen Kenntnissen rund um die Uhr erreichbar sein; • kundenkritische Probleme bezüglich eines berechtigten Programms telefonisch melden und dabei Details zu der betroffenen Softwarekomponente sowie bei einem maschinenbezogenen Service die Maschinentype und Seriennummer nennen. Werden diese Informationen IBM nicht vollständig und fristgerecht bereitgestellt, gilt ein Problem als nicht gemeldet; • regelmässig die Liste der berechtigten Programme und Maschinen innerhalb der Support-Gruppen unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xx/xxxxxxxx prüfen, um festzustellen, ob z.B. neu angekündigte Produkte hinzugefügt bzw. Maschinen und/oder Programme z.B. beim Erreichen des Serviceenddatums entfernt wurden. Fragen zu solchen Änderungen können an das rST gerichtet werden; • alle Tools installieren und Massnahmen durchführen, die das rST oder ein IBM Spezialist dem Kunden empfiehlt und die für die effiziente Implementierung dieser Services erforderlich sind. Einzelheiten zu diesen Tools werden während der ersten telefonischen Besprechung erörtert. Von IBM bereitgestellte Tools dürfen nur zu Zwecken der Durchführung der Services verwendet werden; • eine elektronische Verbindung zur Übermittlung von Datenberichten an IBM bereitstellen und deren Übertragung erlauben, um die effektive Nutzung der oben angegebenen Service-Tools zu ermöglichen. Anderenfalls wird IBM seinen Verpflichtung zur Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen enthoben; • die im Rahmen dieses Service erhaltenen Informationen ausschliesslich für die Unterstützung der DV-Erfordernisse innerhalb des Unternehmens des Kunden nutzen; • sicherstellen, dass alle von IBM bereitgestellten Zugriffscodes ausschliesslich von den benannten Anforderungsberechtigten verwendet werden; • IBM die erforderlichen und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich Produkt- oder Systeminformationen) im Zusammenhang mit Problemen hinsichtlich berechtigten Programme und Maschinen zu liefern, für die Unterstützung angefordert wird; • die Verantwortung für den angemessenen Schutz der berechtigten Maschinen und aller darauf gespeicherten Programme und Daten sowie Datenträger und Zahlungsmittel übernehmen; • die Verantwortung für die Installation des bzw. der von IBM empfohlenen Mikrocodes, Firmware oder Programmkorrekturen übernehmen; • die Organisation der Besprechungen am Aufstellungsort übernehmen; • den IBM Spezialisten bzw. rST über alle Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen informieren, die an dem Aufstellungsort gelten, an dem die technischen Aktivitäten bzw. Besprechungen im Rahmen dieses Service durchgeführt werden; • dem IBM Spezialisten bzw. rST Zugang zu den Räumlichkeiten und der Hardware sowie zu wichtigen Ressourcen und Informationen gewährleisten, soweit dies zur Erfüllung der Leistungen notwendig ist; • IBM Änderungen an der „SAP HANA Appliance“-Installation, die das genutzte Lizenzmodell betreffen, innerhalb von einem Monat nach der Änderung schriftlich mitteilen. Solche Änderungen können zu einer Änderung der Servicegebühren für diesen Service führen.
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Samples: Ibm Solution Support Services – Total Support for Sap Hana, Ibm Solution Support Services
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird: • :
1. alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird; • ;
2. sicherstellen, dass für alle berechtigten Programme, für die Unterstützung angefordert wird, ein Nutzungsrecht besteht; • ;
3. sicherstellen, dass für die Dauer der Laufzeit dieses Services die anwendbaren Basis-Basis- Supportverträge (einschliesslich einschließlich der darin vereinbarten Servicezeiten) für alle Produkte, die durch die Services abgedeckt werden sollen, gültig sind. Die anwendbaren Basis-Basis- Supportverträge sind im Kapitel 3 „Technische Voraussetzungen“ beschrieben. Falls der Kunde einen dieser Basis- Basis-Supportverträge kündigt (oder andere Servicezeiten vereinbart), wird er das rST unverzüglich informieren; • ;
4. IBM innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beginn der Leistungserbringung den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen nennen, der • der
a) für das rST als Ansprechpartner für alle die Services betreffenden Fragen fungiert, • ,
b) an den Besprechungen mit dem rST teilnimmt oder einen Stellvertreter benennt, der an seiner Stelle teilnimmt und • und
c) auf Seiten des Kunden Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den durch diese LB abgedeckten Services hat; • ;
5. sicherstellen, dass der primäre Ansprechpartner für technische Fragen, sein Stellvertreter und jeder Anrufer über ausreichende technische Kenntnisse über die berechtigten Programme und Maschinen des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support-Center sicherzustellen. Bei kundenkritischen Problemen muss ein Mitarbeiter des Kunden mit diesen Kenntnissen rund um die Uhr erreichbar sein; • ;
6. kundenkritische Probleme bezüglich eines berechtigten Programms telefonisch melden und dabei Details zu der betroffenen Softwarekomponente sowie bei einem maschinenbezogenen Service die Maschinentype und Seriennummer nennen. Werden diese Informationen IBM nicht vollständig und fristgerecht bereitgestellt, gilt ein Problem als nicht gemeldet; • regelmässig ;
7. regelmäßig die Liste der berechtigten Programme und Maschinen innerhalb der Support-Gruppen unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xx/xxxxxxxx xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xx/xxxxxxxx prüfen, um festzustellen, ob z.B. neu angekündigte Produkte hinzugefügt bzw. Maschinen und/oder Programme z.B. beim Erreichen des Serviceenddatums entfernt wurden. Fragen zu solchen Änderungen können an das rST gerichtet werden; • ;
8. alle Tools installieren und Massnahmen Maßnahmen durchführen, die das rST oder ein IBM Spezialist dem Kunden empfiehlt und die für die effiziente Implementierung dieser Services erforderlich sind. Einzelheiten zu diesen Tools werden während der ersten telefonischen Besprechung erörtert. Von IBM bereitgestellte Tools dürfen nur zu Zwecken der Durchführung der Services verwendet werden; • ;
9. eine elektronische Verbindung zur Übermittlung von Datenberichten an IBM bereitstellen und deren Übertragung erlauben, um die effektive Nutzung der oben angegebenen Service-Tools zu ermöglichen. Anderenfalls wird IBM seinen Verpflichtung zur Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen enthoben; • ;
10. die im Rahmen dieses Service erhaltenen Informationen ausschliesslich ausschließlich für die Unterstützung der DV-Erfordernisse innerhalb des Unternehmens des Kunden nutzen; • ;
11. sicherstellen, dass alle von IBM bereitgestellten Zugriffscodes ausschliesslich ausschließlich von den benannten Anforderungsberechtigten verwendet werden; • ;
12. IBM die erforderlichen und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich einschließlich Produkt- oder Systeminformationen) im Zusammenhang mit Problemen hinsichtlich berechtigten Programme und Maschinen zu liefern, für die Unterstützung angefordert wird; • ;
13. die Verantwortung für den angemessenen Schutz der berechtigten Maschinen und aller darauf gespeicherten Programme und Daten sowie Datenträger und Zahlungsmittel übernehmen; • ;
14. die Verantwortung für die Installation des bzw. der von IBM empfohlenen Mikrocodes, Firmware oder Programmkorrekturen übernehmen; • ;
15. die Organisation der Besprechungen am Aufstellungsort übernehmen; • ;
16. den IBM Spezialisten bzw. rST über alle Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen informieren, die an dem Aufstellungsort gelten, an dem die technischen Aktivitäten bzw. Besprechungen im Rahmen dieses Service durchgeführt werden; • ;
17. dem IBM Spezialisten bzw. rST Zugang zu den Räumlichkeiten und der Hardware sowie zu wichtigen Ressourcen und Informationen gewährleisten, soweit dies zur Erfüllung der Leistungen notwendig ist; • ;
18. IBM Änderungen an der „SAP HANA Appliance“-Installation, die das genutzte Lizenzmodell betreffen, innerhalb von einem Monat nach der Änderung schriftlich mitteilen. Solche Änderungen können zu einer Änderung der Servicegebühren für diesen Service führen.
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Samples: Ibm Solution Support Services – Total Support Für Sap Hana
Zusätzliche Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird: • alle Kommunikationsgebühren auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Services zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird; •
1. sicherstellen, dass für alle berechtigten Programme, für die Unterstützung angefordert wird, ein Nutzungsrecht besteht; • ;
2. sicherstellen, dass für die Dauer der Laufzeit dieses Services die anwendbaren Basis-Supportverträge (einschliesslich der darin vereinbarten Servicezeiten) für alle Produkte, die durch die Services abgedeckt werden sollen, gültig sind. Die anwendbaren Basis-Supportverträge sind im Kapitel 3 „Technische Voraussetzungen“ beschriebenRahmen dieser Leistungsbeschreibung berechtigten Produkte ein gültiger IBM Hardware Wartungs- bzw. Falls der Kunde einen dieser Basis- Supportverträge kündigt Software Support Vertrag (Software Maintenance, Support-/ Comfort Line, ETS oder andere Servicezeiten vereinbart)Passport Advantage, wird er das rST unverzüglich informieren; • etc.) besteht;
3. IBM innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beginn der Leistungserbringung den Namen eines primären Ansprechpartners für technische Fragen nennen, der • an den allgemeine technische Informationen zu den unterstützten Produkten gerichtet werden können;
4. IBM die erforderlichen Systemdaten liefern;
5. eine für das rST die Verfügbarkeit von IBM Systemen zuständige Führungskraft beim Kunden, die als Ansprechpartner Hauptansprechpartner für alle die Services betreffenden Fragen den Client Availability Leader fungiert, • benennen. Der Kunde kann diese Führungskraft jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung von IBM austauschen. Durch Benennung dieser Führungskraft bestätigt der Kunde, dass die jeweilige Person autorisiert ist, bezüglich aller Aspekte dieser Leistungsbeschreibung im Namen des Kunden zu handeln;
6. den Standort, die Einrichtungen, die Kommunikation und die Teilnahme an den regelmäßigen Besprechungen mit dem rST teilnimmt gemäß den Anforderungen des Availability Management-Prozesses des Kunden, vorbereiten;
7. relevante und geeignete Informationen bereitstellen oder einen Stellvertreter benennt, der an seiner Stelle teilnimmt und • auf Seiten des Kunden Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den durch diese LB abgedeckten Services hat; • sicherstellen, dass der primäre Ansprechpartner für technische Fragen, sein Stellvertreter und jeder Anrufer über ausreichende technische Kenntnisse über die berechtigten Programme und Maschinen des Kunden verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support-Center sicherzustellen. Bei kundenkritischen Problemen muss ein Mitarbeiter des Kunden mit Zugang zu diesen Kenntnissen rund um die Uhr erreichbar sein; • kundenkritische Probleme bezüglich eines berechtigten Programms telefonisch melden und dabei Details zu der betroffenen Softwarekomponente sowie bei einem maschinenbezogenen Service die Maschinentype und Seriennummer nennen. Werden diese Informationen IBM nicht vollständig und fristgerecht bereitgestellt, gilt ein Problem als nicht gemeldet; • regelmässig die Liste der berechtigten Programme und Maschinen innerhalb der Support-Gruppen unter xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xx/xxxxxxxx prüfen, um festzustellen, ob z.B. neu angekündigte Produkte hinzugefügt bzw. Maschinen und/oder Programme z.B. beim Erreichen des Serviceenddatums entfernt wurden. Fragen zu solchen Änderungen können an das rST gerichtet werden; • alle Tools installieren und Massnahmen durchführengewähren, die das rST oder ein IBM Spezialist dem Kunden empfiehlt und die für die effiziente Implementierung dieser Services erforderlich sind. Einzelheiten zu diesen Tools werden während der ersten telefonischen Besprechung erörtert. Von IBM bereitgestellte Tools dürfen nur zu Zwecken der Durchführung der Services verwendet werden; • eine elektronische Verbindung zur Übermittlung von Datenberichten an IBM bereitstellen und deren Übertragung erlaubenClient Availability Leader benötigt, um die effektive Nutzung vorstehend beschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen;
8. verfügbare Funktionen für elektronische Unterstützung der oben angegebenen ServiceIBM Systeme, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende einrichten und unterstützen:
a. Call-Tools Home-Funktion für Problemmeldung, Bestandsübertragung und Versand von Informationen für die Problembestimmung,
b. Aktives Fix-Management, um das System auf einem wartbaren Zustand zu ermöglichenhalten;
9. Anderenfalls wird IBM seinen Verpflichtung zur Erbringung den Client Availability Leader über Änderungen in der damit Kunden-Organisation oder Kunden- Systemkonfiguration benachrichtigen, um die Leistungserbringung des Client Availability Leaders nicht zu behindern. Die Änderungen können Folgendes einschließen, sind aber nicht darauf beschränkt:
a. Benennung einer neuen Führungskraft im Zusammenhang stehenden Leistungen enthoben; • Kundenunternehmen,
b. Organisatorische Änderungen in einem anderen wichtigen Bereich,
c. Änderungen an Betriebssystemen, Middleware und Software für das Daten-, Netzwerk- und Systemmanagement,
d. kritische geschäftliche Ereignisse oder Zeitpläne, die höchste Verfügbarkeit der IBM Systeme erfordern (z. B. Finanzberichterstattung zu Quartals- oder Jahresende),
e. Eskalationspfade im Rahmen dieses Service erhaltenen Informationen ausschliesslich für Kundenunternehmen.
10. die Unterstützung der DVReisekosten des Client Availability Leaders aufgrund von Vor-Erfordernisse innerhalb des Unternehmens des Kunden nutzen; • sicherstellen, dass alle von IBM bereitgestellten Zugriffscodes ausschliesslich von den benannten Anforderungsberechtigten verwendet werden; • IBM die erforderlichen und verfügbaren Diagnoseinformationen (einschliesslich Produkt- oder Systeminformationen) im Zusammenhang mit Problemen hinsichtlich berechtigten Programme und Maschinen zu liefern, für die Unterstützung angefordert wird; • die Verantwortung für den angemessenen Schutz der berechtigten Maschinen und aller darauf gespeicherten Programme und Daten sowie Datenträger und Zahlungsmittel übernehmen; • die Verantwortung für die Installation des bzw. der von IBM empfohlenen Mikrocodes, Firmware oder Programmkorrekturen übernehmen; • die Organisation der Besprechungen am Aufstellungsort übernehmen; • den IBM Spezialisten bzw. rST über alle Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen informieren, die Ort-Besuchen an dem Aufstellungsort gelten, an dem die technischen Aktivitäten bzw. Besprechungen im Rahmen dieses Service durchgeführt werden; • dem IBM Spezialisten bzw. rST Zugang zu den Räumlichkeiten und der Hardware sowie zu wichtigen Ressourcen und Informationen gewährleisten, soweit dies zur Erfüllung der Leistungen notwendig ist; • IBM Änderungen an der „SAP HANA Appliance“-Installation, die das genutzte Lizenzmodell betreffen, innerhalb von einem Monat nach der Änderung schriftlich mitteilen. Solche Änderungen können zu einer Änderung der Servicegebühren für diesen Service führennicht vereinbarten Standorten erstatten.
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