Zuteilung von Überschüssen. (1) Die für jedes Kalenderjahr vorzunehmenden Festlegungen zur Höhe der einzelvertraglich zuzuwei- senden Überschüsse erfolgen auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars durch unseren Vorstand und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen im Geschäftsbericht veröffentlicht (Überschussdeklaration). (2) Die jährlich auszuschüttenden Mittel werden den Überschüssen des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Aufgeschobene Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Basisvorsorge Fonds