Überschussverwendung. Die Möglichkeiten der Überschussverwendung (z.B. Limitierung von Beitragserhöhungen) sind in der Satzung geregelt.
Überschussverwendung. Die Möglichkeiten der Überschussverwendung (z.B. Baraus- zahlung bei Leistungsfreiheit, Limitierung von Beitragserhö- hungen) sind in der Satzung geregelt.
Überschussverwendung. Fondsgebundene Rentenversicherung vor Rentenbeginn: Fondsanlage; Abweichend davon kann gewählt werden: nach Rentenbeginn N✔ nicht garantierte Gewinnrente mit Dynamik N fallende Gewinnrente 50.000,00 EUR 50.000,00 EUR 50.000,00 EUR
Überschussverwendung. Die zugeteilten Überschüsse können während des Zeitraums, in dem keine Leistungen erbracht werden, wie folgt verwendet werden: - Beitragsverrechnung: Die Überschüsse reduzieren die laufenden Beiträge. Sie werden während der beitrags- pflichtigen Zeit mit den Beiträgen verrechnet und in der beitragsfreien Zeit verzinslich angesammelt. Die Höhe der Überschüsse kann sich während der Vertragslaufzeit än- dern. Vermindern sich die Überschüsse, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Die Höhe der versicherten Berufs- unfähigkeitsrente bleibt dadurch gleich. Möchten Sie den ursprünglichen Beitrag weiterzahlen, reduzieren wir Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Erhöhen sich dage- gen die Überschüsse, reduzieren wir den zu zahlenden Beitrag bei unveränderter Höhe der versicherten Berufs- unfähigkeitsrente. Für Versicherungen gegen Einmalbei- trag kann die Beitragsverrechnung nicht vereinbart wer- den. - Sofortbonus: Die Überschüsse werden für die Bildung ei- ner zusätzlichen Berufsunfähigkeitsleistung verwendet. Diese wird gleichzeitig mit der vereinbarten Berufsunfä- higkeitsrente fällig. Bei Senkung der Überschüsse für den Sofortbonus kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne er- neute Gesundheitsprüfung bis zu der vor der Überschuss- senkung gültigen Höhe angehoben werden. Der Sofortbo- nus ist während des Rentenbezugs der Höhe nach garan- tiert und wie die vereinbarte Rente am Überschuss betei- ligt. Die Überschussverwendung Sofortbonus kann nicht zusammen mit einer Leistungsdynamik vereinbart werden.
Überschussverwendung a. Überschussverwendung in der leistungsfreien Zeit Für die Überschussverwendung während der leistungsfreien Zeit wird im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein die für Sie zutreffende der folgenden Überschussverwendungsarten ge- nannt: - Beitragsreduktion Während der Beitragszahlung erhalten Sie in jedem Jahr einen Überschussanteil in Prozent des Jahresbeitrags (ohne Zuschläge). Er wird von Versicherungsbeginn an bis zum ersten Stammtag nach Versicherungsbeginn und dann jeweils für ein Jahr gewährt und verringert Ih- ren zu zahlenden Beitrag.
Überschussverwendung während der Aufschubzeit der Hauptversicherung Für die Aufschubzeit haben Sie mit uns eine der nachfolgenden Überschussverwendungsformen vereinbart.
Überschussverwendung. Fondsgebundene Rentenversicherung vor Rentenbeginn: Fondsanlage; Abweichend davon kann gewählt werden: nach Rentenbeginn N✔ nicht garantierte Gewinnrente mit Dynamik N fallende Gewinnrente 100,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR Ⓖ Risiko- und Gesundheitserklärung der zu versichernden Person (nur ausfüllen bei BUZ) Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vollständig und richtig und achten Sie auf eine zutreffende Erfassung Ihrer Angaben, da Sie ansonsten Ihren Versicherungsschutz gefährden. Der Versicherer kann bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern, den Vertrag kündigen oder anpas- sen. - Auf die gesonderte Mitteilung gem. § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht weisen wir ausdrücklich hin. - Die in den Fragen aufgeführten Gesundheitsstörungen sind als beispielhaft anzusehen und können nicht alle möglichen und bekannten Erkrankungsbegriffe umfassen. Die zu versichernde Person willigt im Rahmen von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherungen, Pensionskassen, Rückdeckungsversicherungen) ein, dass Gründe für Ausschlüsse dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer bzw. Trägerunternehmen) gegenüber mit dem Vertragsangebot zur Annahme mit Erschwerung und dem Versi- cherungsschein bekanntgegeben werden dürfen. Der Vertragsabschluss ist nicht von der Durchführung genetischer Untersuchungen oder Analysen abhängig. Wir verlangen weder solche Untersuchungen und Analysen noch ver- wenden wir deren Ergebnisse oder Daten. Bitte senden Sie uns keine Ergebnisse oder Daten genetischer Untersuchungen oder Analysen zu. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf eine Jahresrente von mehr als 30.000 EUR. In diesem Fall müssen Sie uns auch die Ergebnisse oder Daten bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen oder Analysen mitteilen, selbst wenn diese allein darauf abzielen, eine erst zukünftig auftretende Erkrankung oder künftig mögliche gesundheitliche Störung abzuklären. Unabhängig davon bleiben Sie jedoch in jedem Fall verpflichtet, uns bereits bestehende Beschwerden, Vorerkrankungen und Erkrankungen anzuzeigen. Dabei ist unerheblich, durch welche Untersuchungsmethoden Sie hiervon Kenntnis erlangt haben. Es hat bereits eine Risikoprüfung durch die Bayerische stattgefunden (wenn nichts angekreuzt ist, gehen wir davon aus, dass keine Risikoprüfung vorgenommen wurde). Ticketnummer aus Risikovoranfrage:
Überschussverwendung. Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der Leistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen gewähl- ten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen Versiche- rung gutgeschrieben.
Überschussverwendung a. Überschussverwendung in der leistungsfreien Zeit Für die Überschussverwendung während der leistungsfreien Zeit wird im Versicherungsantrag und 216197 - 01.17 Version: 10.12.2016 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium im Versicherungsschein die für Sie zutreffende der folgenden Überschussverwendungsarten ge- nannt: - Beitragsreduktion Während der Beitragszahlung erhalten Sie in jedem Jahr einen Überschussanteil in Prozent des Beitrags. Er wird von Versicherungsbeginn an bis zum ersten Stammtag nach Versiche- rungsbeginn und dann jeweils für ein Jahr gewährt und verringert Ihren zu zahlenden Beitrag.
Überschussverwendung. Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der Rentenleistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen gewählten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung gutgeschrieben.