Zutritt zu technischen Einrichtungen beim Kunden Musterklauseln

Zutritt zu technischen Einrichtungen beim Kunden. Der Kunde stellt den Stadtwerken Feldkirch Räume oder Kästen zur Aufstellung der zum Betrieb der Übertragungswege benötigten technischen Einrichtungen zur Verfügung. Zur Durchführung von Störungsbehebungen, Wartungsmaßnahmen, Installation und Demontage von technischen Einrichtungen sind die Stadtwerke Feldkirch sowie den von ihnen beauftragten Dritten nach Anmeldung jederzeit (24 Stunden/Tag, 365 Tage/Jahr) der Zutritt/Zugang zu diesen Räumen oder Kästen kostenfrei zu gewähren und dafür auch mit dem Liegenschaftseigentümer eine privatrechtliche Vereinbarung zu treffen. B.4.2. Störungsmanagement B.4.2.1. Störungsannahme Die Störungsannahme erfolgt in der Störungsmeldestelle per Telefon rund um die Uhr. Jede Störung ist zusätzlich mit dem Störungsmeldeformular (laut Beilage 5) per Fax an die Fax-Nr. +00 0000 0000 0000 zu melden. Eine telefonische Störungsmeldung durch den Kunden an die Störungsmeldestelle ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Im Zuge einer Störungsmeldung hat der Kunde immer folgende Daten bekannt zu geben: - Ansprechperson - Telefonnummer der Ansprechperson - Leitungsnummer - Art der Störung B.4.2.2. Störungsbehebung B.4.2.2.1. Durchführung der Entstörung Die Stadtwerke Feldkirch oder von ihnen beauftragte Dritte haben nach vertragskonformer Störungsmeldung durch den Kunden (Beilage 4, Punkt B.4.2.1) mit der Behebung von Störungen ohne schuldhafte Verzögerung zu beginnen, wobei der Kunde die Stadtwerke Feldkirch bei der Lokalisierung des Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Insbesondere hat der Kunde die Entstörung zu ermöglichen. Die Störungsbehebung wird von den Stadtwerken Feldkirch oder von ihnen beauftragten Dritten außer im Falle höherer Gewalt und bei sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen ohne Unterbrechung durchgeführt und der Übertragungsweg wieder bereitgestellt. B.4.2.2.2. Vom Kunden veranlasste bzw. zu vertretende/nicht erforderliche Störungsbehebungen Werden die Stadtwerke Feldkirch zu einer Störungsbehebung gerufen und stellen sie fest, dass keine Störung des Übertragungsweges vorliegt oder die Störung vom Kunden, von ihm beauftragten Dritten, von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der im Besitz vom Kunden befindlichen Liegenschaften, Gebäuden und Räumen, oder seinen Kunden zu vertreten ist, so werden die den Stadtwerken Feldkirch hierdurch entstandenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Aufwendungen werden zu den in Beilage 3 angeführten Preisen verrechnet.

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  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.