Behebung von Störungen Musterklauseln

Behebung von Störungen. Die vom Auftraggeber gemeldeten oder von Kapsch erkannten Backup- oder Restore-Störungen (Fehler oder Mängel) werden von Kapsch analysiert, bearbeitet und behoben. Da das Replikationsziel jedoch nur als Datenspeicher fungiert, ist seitens Auftraggeber das Alerting der Replikationsquelle in Abstimmung mit Kapsch einzurichten, sofern gewünscht. Sollte eine Behebung von Fehlern und Störungen nicht möglich sein, ist Kapsch bestrebt, mithilfe eines Workarounds die Auswirkungen der Störung zu minimieren.
Behebung von Störungen. Der Service Provider verpflichtet sich, Störungen der Dienstleistungen, welche vom Service Provider zu verantworten sind, binnen zwei Wochen zu beheben. Im Falle einer Überschreitung dieser Frist ist Pkt 2.2. sinngemäß anzuwenden. Es ist die Pflicht des Kunden, den Service Provider bei der Behebung der Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem Service Provider oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Für den Fall, dass ein Kunde den Service Provider bzw. von ihm beauftragte Dritten zu einer Störungsbehebung ruft und dabei festgestellt wird, dass keine Störung der Dienstleistungen des Service Providers vorliegt und die Behebung vom Kunden beauftragt wurde, obwohl die Behebung nur aus einem dem Kunden zurechenbaren schuldhaften Irrtum in Auftrag gegeben wurde oder der Kunde die Störung selbst verschuldet hat, wird der Kunde dem Service Provider dem ihm dadurch entstandenen Aufwand soweit dieser notwendig und zweckentsprechend ist (Stundensatz EUR 130,00, Fahrtkosten pauschaliert EUR 80,00) ersetzen.
Behebung von Störungen. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, wird ZÜHLKE sich bemühen, reproduzierbare STÖRUNGEN der BETRIEBSMITTEL aufgrund der vollständigen FEHLERMELDUNG des Kunden innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx zu beheben. Die Parteien können im Einzelvertrag eine LÖSUNGSZEIT vereinbaren. Die Behebung kann nach Xxxx von ZÜHLKE auch durch das Aufzeigen einer zumutbaren Ausweichlö- sung (Workaround) erfolgen.