Zuweisung der Anzahl der benötigten Lizenzen für den Server Musterklauseln

Zuweisung der Anzahl der benötigten Lizenzen für den Server. (a) Erste Zuweisung. Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen, die Sie für einen Server benötigen, ermittelt haben, müssen Sie diese Anzahl von Lizenzen diesem Server zuweisen. Der Server, dem eine Lizenz zugewiesen wird, gilt als der „lizenzierte Server“ für diese Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, eine Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.