Common use of Zweckgebundene Einzugspapiere Clause in Contracts

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.gabler-saliter-bank.de, www.psd-koblenz.de, www.sparda-bank-hamburg.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge- löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über- gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit- punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.targobank.de, www.varengold.de, www.oberbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-nord.de, www.psd-muenchen.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.degiro.ch, aion.eu, terms.metro-fs.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent­ konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge­ löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über­ gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit­ punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.neelmeyer.de, www.jura.uni-mannheim.de, www.nl.bk.mufg.jp

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster ein- gelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung Rücküber- tragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Ein- reichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert Gegen- wert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

Appears in 5 contracts

Samples: www.suedwestbank.de, www.suedwestbank.de, www.etrisbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Ein- reichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche Ansprü- che gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

Appears in 4 contracts

Samples: app.kurant.net, www.zinspilot.de, www.zinspilot.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungsabtre- tung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren de- ren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de, www.edekabank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.akf.de, resale.akf.de, resale.akf.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über- gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: banking.pbbdirekt.com, www.pfandbriefbank.com, www.pfandbriefbank.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungsabtre- tung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Einrei- chung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche Ansprü- che gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster ein- gelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung Rückübertra- gung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen ge- gen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.procreditbank.de, www.donner-reuschel.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung Sicherungsübereig- nung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.merckfinck.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungs- abtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Si- cherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Einrei- chung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert Gegen- wert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: pic.bankofchina.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. 40.000 (09/21)_S_Berlin_Hyp Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent­ konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge­ löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über­ gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit­ punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.berlinhyp.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken er- strecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen zuste- hen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.volksbank-pirna.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung Sicherungs- übereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller AnsprücheAn- sprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen sei- nen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: cms.real-estate.ten31.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren Einzugs- papieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehenentste- hen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen Forde- rungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert Gegen- wert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.sikb.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereichtein- gereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung Siche- rungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen die- nen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung Rückbe- lastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger end- gültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: cbportal.commerzbank.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent­ konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge­ löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über­ gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit­ punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.. 40.000 (01/23)_S_Mizuho

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Samples: www.mizuhogroup.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Papiere.‌ Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge- löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über- gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit- punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.jura.uni-mannheim.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung Sicherungsüber- eignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen sei- nen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere Ein- zugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.targobank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungsab- tretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Einrei- chung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert Gegen- wert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungsabtre- tung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Si- cherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Einrei- chung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche Ansprü- che gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.fuggerbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Siche- rungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung Ein- reichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen zu- stehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere Einzugs- papiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums Sicherungsei- gentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen Forde- rungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung Be- zahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.bankhaus-obotritia.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehenentste- hen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.volksbank-baumberge.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten best immten Zweck verwendet werden darf, erstrecken erst recken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kont okorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung Rückbelast ung nicht eingelöster eingelöst er Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehenent stehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger endgült iger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.dzbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet ver­ wendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden Kun­ den bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.vermoegenszentrum.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. 40.000 (09 | 21)_01.01.2022 Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge- löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über- gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit- punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.frankfurter-bankgesellschaft.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken erstre- cken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren Einzugs- papieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung Rück- belastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehenentste- hen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen For- derungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert Ge- genwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: company-services.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten be- stimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungs- abtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung Sicherungsabtre- tung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen die Kundin bzw. den Kunden bei Einreichung Einrei- chung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung der Kundin bzw. des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung Rückübertra- gung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an die Kun- din bzw. den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen die Kundin bzw. den Kunden zustehen und oder sie sie bzw. ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.frankfurter-bankgesellschaft.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken er- strecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.vr-genobank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. 40.000 (01/23) _S_Sydbank Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrent­ konten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster einge­ löster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen über­ gegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt Zeit­ punkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.sydbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Sicherungs- abtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anforde- rung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen übergegan- genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.bmwbank.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anfor- derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen übergegan- genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.ikb.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten Kontokorrentkon- ten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anfor- derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums Si- cherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen übergegange- nen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: bisonapp.com

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine kei ne zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.raisin.bank

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anfor­ derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen übergegan­ genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Samples: www.ikb.de

Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- Siche­ rung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- diskon­ tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anfor- derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen übergegan- genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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Zweckgebundene Einzugspapiere. Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- rung Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- tierter diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung Anfor- derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen überge- gangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden Kun- den zustehen und oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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