Sicherungsrechte Bei Einzugspapieren Und Diskontierten Wechseln Musterklauseln

Sicherungsrechte Bei Einzugspapieren Und Diskontierten Wechseln. (1) Sicherungsübereignung Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug ein- gereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Siche- rungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeit- punkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie dis- kontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungs- eigentum an diesen Wechseln.
Sicherungsrechte Bei Einzugspapieren Und Diskontierten Wechseln