Common use of Zweitvermittlung Clause in Contracts

Zweitvermittlung. Eine erneute Freigabe (Nr. 2.1.4) nach früherer Tätigkeit im Ausland sowie eine Zweitvermittlung sind grundsätzlich nur bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich: - Es besteht ein besonderer schulischer Bedarf für eine Zweitvermittlung zur Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen. - Aus der Wahrnehmung der Tätigkeit der Lehrkraft im Inland und im Ausland muss deutlich werden, dass sie für die Aufgabe im Ausland besonders geeignet erscheint. - Die Lehrkraft muss zwischen Rückkehr in den Inlandsschuldienst und dem Antritt der erneuten Auslandstätigkeit mindestens drei Schuljahre wieder im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein, zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei Schuljahre.

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Samples: www.berlin.de, www.rathaus.bremen.de, www.landtag.nrw.de