Zwingername. Der Zwingername ist Zuname des Hundes. Er ist beim DTK mittels Formblatt zu beantragen. Jedem Züchter oder jeder Zuchtgemeinschaft wird ein Zwingername zum streng persönlichen Gebrauch zugeteilt. Voraussetzung für die Zuteilung des Zwingernamens ist die sachliche Zustimmung des DTK. Vor der Vergabe eines Zwingernamens ist durch den LZW oder einen durch ihn autorisierten Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissensstandes des Antragstellers zur Betreibung eines Zwingers durchzuführen. Vom DTK ist , ana- log zur Zuchtwartschulung, ein Fragenkatalog zu erarbeiten und ggf. zu ergänzen. Der beantragte Zwingername wird im Mitteilungsblatt DER DACHSHUND (DH) veröffentlicht und gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen kein Einspruch erhoben wird. Mit der Genehmigung des Zwingernamens verpflichtet sich der Züchter, alle Würfe dem Zuchtwart zu melden. In die Meldung sind einzubeziehen alle lebendgeborenen, alle totgeborenen und alle später verendeten Welpen.
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Zwingername. Der Zwingername ist Zuname des Hundesdie einem Züchter oder einer Zuchtgemeinschaft persönlich zugeteilte Bezeichnung. Der Züchter bzw. eine Zuchtgemeinschaft führen den Zwingernamen als Zunahme. Er ist beim DTK mittels Formblatt zu beantragen. Jedem Züchter oder jeder Zuchtgemeinschaft wird ein Zwingername zum streng persönlichen Gebrauch zugeteilt. Voraussetzung für die Zuteilung des Zwingernamens ist die sachliche Zustimmung des DTK. Vor der Vergabe eines Zwingernamens ist durch den LZW oder einen durch ihn autorisierten Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissensstandes des Antragstellers Antragstel- lers zur Betreibung eines Zwingers durchzuführen. Vom DTK ist ist, ana- log analog zur Zuchtwartschulung, ein Fragenkatalog zu erarbeiten er- arbeiten und ggf. zu ergänzen. Der beantragte Zwingername wird im Mitteilungsblatt DER DACHSHUND (DH) veröffentlicht veröffent- licht und gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen kein Einspruch erhoben wird, bei der FCI beantragt. Zeitgleich zur Veröffentli- chung der beantragten Zwingernamen im DH wird der Prozess zum Schutz des Zwingernamens durch die FCI angestoßen. Als geschützt gilt der Zwingername, welcher ohne vereinsinternen Einspruch gleichermaßen durch die FCI bestätigt wurde. Mit der Genehmigung des Zwingernamens verpflichtet sich der Züchter, alle Würfe dem Zuchtwart zu melden. In die Meldung Mel- dung sind einzubeziehen alle lebendgeborenen, alle totgeborenen und alle später verendeten Welpen.
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Zwingername. Der Zwingername ist der Zuname des Hundes. Er ist beim DTK mittels Formblatt zu beantragen. Jedem Züchter oder jeder Zuchtgemeinschaft wird ein Zwingername zum streng persönlichen Gebrauch zugeteilt. Voraussetzung für die Zuteilung des Zwingernamens ist die sachliche Zustimmung des DTK. Vor der Vergabe eines Zwingernamens ist durch den LZW oder einen durch ihn autorisierten Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissensstandes des Antragstellers zur Betreibung eines Zwingers durchzuführen. Vom DTK ist ist, ana- log analog zur Zuchtwartschulung, ein Fragenkatalog zu erarbeiten erar- beiten und ggf. zu ergänzen. Der beantragte Zwingername wird im Mitteilungsblatt DER DACHSHUND (DH) veröffentlicht veröf- fentlicht und gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen kein Einspruch erhoben wird, bei der FCI beantragt. Mit der Genehmigung Genehmi- gung des Zwingernamens verpflichtet sich der Züchter, alle Würfe dem Zuchtwart zu melden. In die Meldung sind einzubeziehen ein- zubeziehen alle lebendgeborenen, alle totgeborenen und alle später verendeten Welpen.
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