Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels Musterklauseln

Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels. K.3.1 Der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung be- rechnet sich nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters. Wech- selt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch das Fahrzeug einer anderen Region zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Region. Dies kann eine Beitragsänderung zur Folge haben.
Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels. Berechnet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Region zugeordnet? Dann berechnen wir den Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulas- sungsbehörde nach der neuen Region. Dies kann zu einer Beitrags- senkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Die Zulassungsbe- hörde informiert uns von der Ummeldung des Fahrzeugs. Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren Postleitzahlenberei- chen. Ob wir den Beitrag nach der Region berechnen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Die Region ist nie alleiniges, sondern eines von mehreren weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Maßgeblich ist die Auskunft der Zulassungsbehörde. SF-Tabellen Pkw Einstufung und Beitragssätze Rückstufung im Schadenfall Classic-Tarif Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs SF-Klasse Kfz-Haftpflicht- versicherung Vollkasko in Kalenderjahren Beitragssatz in % 50 und mehr 50 15 15 49 49 15 16 48 48 15 16 47 47 16 16 46 46 16 17 45 45 16 17 44 44 16 17 43 43 16 17 42 42 16 18 41 41 17 18 40 40 17 18 39 39 17 18 38 38 17 19 37 37 18 19 36 36 18 19 35 35 18 19 34 34 18 20 33 33 19 20 32 32 19 20 31 31 19 21 30 30 20 21 29 29 20 21 28 28 20 22 27 27 21 22 26 26 21 23 25 25 22 23 24 24 22 23 23 23 23 24 22 22 23 24 21 21 24 25 20 20 24 25 19 19 25 26 18 18 26 27 17 17 26 27 16 16 27 28 15 15 28 29 14 14 29 29 13 13 30 30 12 12 31 31 11 11 32 32 10 10 33 33 9 9 35 33 8 8 36 35 7 7 38 36 6 6 40 37 5 5 42 38 4 4 44 39 3 3 46 41 2 2 49 42 1 1 53 44 1/2 66 49 0 90 55 M 100 65 aus SF-Klasse bei 1 Schaden bei 2 und mehr Schäden nach SF-Klasse 50 25 11 49 25 11 48 25 11 47 24 11 46 24 10 45 23 10 44 23 10 43 22 10 42 22 9 41 21 9 40 20 9 39 20 8 38 19 8 37 19 8 36 18 7 35 18 7 34 17 7 33 17 6 32 16 6 31 16 6 30 15 5 29 15 5 28 14 5 27 13 4 26 13 4 25 12 4 24 12 3 23 11 3 22 10 3 21 10 2 20 9 2 19 9 2 18 8 1 17 7 1 16 7 1 15 6 1 14 6 1 13 5 1/2 12 4 1/2 11 4 1/2 10 3 1/2 9 3 1/2 8 2 1/2 7 1 0 6 1 0 5 1 0 4 1/2 0 3 1/2 M 2 1/2 M 1 1/2 M 1/2 0 M 0 M M M M M nach SF-Klasse 50 39 25 49 35 22 48 34 21 47 33 21 46 32 20 45 31 20 44 31 19 43 30 18 42 29 18 41 28 17 40 27 17 39 27 16 38 26 16 37 25 15 36 24 14 35 24 14 34 23 13 33 22 13 32 21 12 31 21 11 30 20 11 29 19 10 28 18 10 27 18 9 26 17 8 25 16 8 24 15 7 23 14 7 22 14 6 21 13 5 20 12 5 19 11 4 18 10 4 17 10...
Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels. Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels. Berechnet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Region zugeordnet? Dann berechnen wir den Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbe- hörde nach der neuen Region. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Die Zulassungsbehörde informiert uns von der Ummeldung des Fahrzeugs. Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Beitrag nach Regionen berechnet wird. Die Region ist nie alleiniges, sondern eines von mehreren weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Maßgeblich ist die Aus- kunft der Zulassungsbehörde.
Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels. Berechnet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Region zugeordnet? Dann berechnen wir den Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbe- hörde nach der neuen Region. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Die Zulassungsbehörde informiert uns von der Ummeldung des Fahrzeugs. Eine Region, in der der Wohnsitz des Fahrzeughalters liegt, besteht aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Ob wir den Beitrag nach der Region berechnen, steht in Ihrem Versiche- rungsschein. Die Region ist nie alleiniges, sondern eines von mehreren weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Maßgeblich ist die Aus- kunft der Zulassungsbehörde. unwirksam erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungs- bedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist. Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen: • Leistungsvoraussetzungen • Leistungsumfang • Leistungen, Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse • Beitragszahlung • Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall • Beitragsänderung auf Grund tariflicher Maßnahmen • Vertragsdauer • Kündigung des VertragsDauer und Beendigung des Vertrags Das Gesetz sieht keine konkrete Bestimmung vor, mit der die durch die Unwirksamkeit der Regelung entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann. Außerdem stellt der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung dar, die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden würde. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Ver- tragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, die Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Unwirksamkeit der Regelung bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre. Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie. In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchs- recht hin. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wo- chen ab Zugang widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Wider- spruch innerhalb der Frist absenden. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.