Dauer und Beendigung des Vertrags Musterklauseln

Dauer und Beendigung des Vertrags. Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.
Dauer und Beendigung des Vertrags. 5.1 Die Laufzeit des Softwaresupport-Vertrages ergibt sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen. 5.2 Fehlt in den Individuellen Vertragsbedingungen eine Laufzeitregelung, so beträgt die Laufzeit 12 Monate. 5.3 Der Softwaresupport-Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt worden ist.
Dauer und Beendigung des Vertrags. 10.1 Der Praktikumsvertrag tritt nach Unterzeichnung des ersten BPV-Blatts in Kraft und wird grundsätzlich für die Dauer der BPV-Periode, die auf dem BPV-Blatt genannt wird, eingegangen. 10.2 Der Praktikumsvertrag endet rechtswirksam: a. wenn der Teilnehmer das BPV mit positiver Beurteilung abgeschlossen hat oder im Falle eines Wahlbereichs, wenn der Teilnehmer das BPV absolviert hat; b. durch Verstreichen des geplanten Enddatums, das auf dem BPV-Blatt angegeben ist; c. durch Ende des Bildungsvertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Alfa-College; d. durch Aufhebung oder Verlust der Rechtspersönlichkeit des Ausbildungsbetriebs oder wenn der Ausbildungsbetrieb aufhört, den im Praktikumsvertrag genannten Beruf im genannten Betrieb auszuüben; e. wenn die Anerkennung des Ausbildungsbetriebs konform Artikel 7.2.10 des niederländischen Gesetzes zur Erwachsenen- und Berufsausbildung (WEB) abgelaufen ist oder eingezogen wurde; Eine rechtswirksame Beendigung wird dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetrieb vom Alfa-College schriftlich bestätigt. Wenn der Teilnehmer die berufspraktische Ausbildung nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mit gutem Ergebnis abgeschlossen hat, können das Alfa-College, die Teilnehmer und die Organisation, die die berufspraktische Ausbildung ausführt, ein geändertes berufspraktisches Ausbildungsprojekt vereinbaren. Dazu wird erneut ein Praktikumsvertrag abgeschlossen. 10.3 Der Praktikumsvertrag kann in gegenseitiger Absprache zwischen dem Alfa-College, dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetrieb einvernehmlich beendet werden. 10.4 Der Praktikumsvertrag kann (außergerichtlich) aufgehoben werden: a. durch den Ausbildungsbetrieb, wenn der Teilnehmer sich trotz nachdrücklicher (wiederholter) Warnung nicht an Verhaltensregeln, wie diese in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden, hält; b. durch eine der Parteien, wenn es aufgrund schwerwiegender Umstände redlicherweise nicht länger von dieser Partei verlangt werden kann, den Praktikumsvertrag andauern zu lassen; c. durch eine der Parteien, wenn das Alfa-College, der Teilnehmer oder der Ausbildungsbetrieb, die ihm gesetzlich oder im Praktikumsvertrag auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommt; d. durch den Teilnehmer oder den Ausbildungsbetrieb, wenn der gegebenenfalls vorhandene Arbeitsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetrieb gekündigt wird. 10.5 Eine Aufhebung durch eine der Parteien aufgrund von Absatz 4 findet schriftlich an die anderen Pa...
Dauer und Beendigung des Vertrags. Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw und neuer Schutzbrief Dieser Tarif enthält neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw. Die Tabellen sind im Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung abgebildet. In der Schadenfreiheitsklasse 25 (und höher) ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten. Der Rabattretter erlaubte in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko- versicherung einen Schaden ohne Beitragserhöhung. Dieser Tarif enthält auch einen neu gestalteten Schutzbrief.
Dauer und Beendigung des Vertrags. Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die im Rahmen dieses Vertrags dem Museum vom Fotografen eingeräumten Rechte an den fotografischen Arbeiten gelten zeitlich unbeschränkt.
Dauer und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte bei einer Beitragsangleichung oder nach einem Versicherungsfall, die in den Mecklenbburgischen ABL unter den § 18, 18a und 24 der Mecklenburgischen ABL 2021 geregelt sind.
Dauer und Beendigung des Vertrags. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung (physische oder elektronische Unterschrift) durch den Kunden und die Auftragsbestätigung des Providers in Kraft und wird für eine im Angebot oder per Vertrag geregelte initiale Vertragsdauer abgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist ein Vertrag unbefristet. Er verlängert sich automatisch um die initiale Vertragsdauer, sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Vorbehalten bleiben die Sonderkündigungsrechte des Kunden im Fall von Ziff. 3 Abs. 3. Der Vertrag kann vom Kunden zudem jederzeit ausserordentlich, mit einer Kündigungsfrist von 20 Tagen auf ein Monatsende hin, aus einem vom Provider zu verantwortenden wichtigen Grund schriftlich gekündigt werden, sofern der Grund vom Provider, nach schriftlicher Mitteilung des Kunden, nicht innert angemessener Frist (mindestens 30 Tage) behoben wurde. Ist zum Zeitpunkt einer Vertragsauflösung durch den Kunden, ohne einen vom Provider zu verantwortenden wichtigen Grund, die Vertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde dem Provider die bis zum Ablauf der Vertragsdauer anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten und Aufwendungen. Eine Rückvergütung pro rata temporis ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann vom Provider jederzeit ausserordentlich, aus einem nicht vom Provider zu verantwortenden, wichtigen Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei gesetzeswidriger Nutzung vor oder wenn der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges auch nach Ansetzung einer letzten, angemessenen Zahlungsfrist mit Androhung der Kündigung keine Zahlung leistet, oder wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs eingeleitet worden ist, oder der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst. Kündigt der Provider den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde dem Provider die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten und Aufwendungen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin.
Dauer und Beendigung des Vertrags. Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Weitere Kündigungsrechte finden Sie im Abschnitt G.
Dauer und Beendigung des Vertrags. 8.1. Der Vertrag über Internetdienstleistungen sowie über xxx.XX wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag über ewb.INTERNET kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und der Vertrag über xxx.XX kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf ein Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag über ewb.INTERNET hat eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. 8.2. Der Vertrag kann nur aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der die Fortsetzung die- ses Vertrags für die kündigende Partei unzumutbar macht; für ewb sind dies insbesondere: a. Verletzung der Zahlungspflicht; b. Verstoss gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen, insbeson- dere gemäss Ziff. 5.3; c. Beantragung des Konkurses, der Nachlassstundung oder der Nachlassliquidation durch die Kundinnen und Kunden.
Dauer und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns schriftlich gekündigt werden. Des Weiteren existieren außerordentliche Kündigungsrechte (z. B. im Falle des Besitz- wechsels oder nach einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündigungsrechte (z. B. nach einer Beitragserhöhung). Die konkrete Ausgestaltung können Sie den §§ 4, 7, 9, 14, 15, 18 der beigefügten Mecklenburgischen AHagB entnehmen.