Änderung der Öffnungszeiten Musterklauseln

Änderung der Öffnungszeiten. Bei Änderung der Öffnungszeiten und des Tagesablaufs von TARGET gemäß Teil I Artikel 19 Absatz 2 dieser Bedingungen kann die Bank die Annahmeschlusszeiten von TARGET an einem bestimmten Geschäftstag verlängern oder den Beginn des folgenden Geschäftstages verschieben oder die Terminierungeines anderen in Anlage V aufgeführten Ereignisses ändern.
Änderung der Öffnungszeiten. Wird die Annahmeschlusszeit von TARGET von der Bank vor 16.50 Uhr gemäß Nummer 1.3 verlängert, sollte es im Normalfall bei der Mindestfrist von einer Stunde zwischen der Annahmeschlusszeit für Kunden- und derjenigen für Interbankzahlungen bleiben.
Änderung der Öffnungszeiten. Antragspflicht: Sollten sich während der Laufzeit der Vergütungsvereinbarung Änderungen an der Dauer der täglichen Öffnungszeiten und/oder der Anzahl der Öffnungstage ergeben, ist bei der ARGE und dem zuständigen Bezirk seitens des Trägers der teilstationären Pflegeeinrichtung eine Vertrags- änderung zu beantragen. Umgesetzt werden darf die Änderung erst nach vorheriger Zustimmung der Kostenträger zu der beantragten Vertragsänderung. Die Entscheidung der Kostenträger erfolgt binnen sechs Wochen nach Antragstellung. Anlage 2a: „Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten“ wegen einer beabsichtigten Änderung der Dauer der täglichen Öffnungszeiten und/oder der Anzahl der wöchentlichen Öffnungstage. Mitteilungspflicht: Über Änderungen von Beginn und Ende der täglichen Öffnungszeiten und/oder der Lage der wöchentlichen Öffnungstage sind die Kostenträger im Vorfeld seitens des Trägers der teilstationären Pflege- einrichtung zu informieren. Anlage 2b: „Mitteilung neuer Öffnungszeiten“ wegen Änderungen von Beginn und Ende der täglichen Öffnungszeiten und/oder der Lage der wöchentlichen Öffnungstage.

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  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.