Common use of Änderung und Ergänzung des Vertrages Clause in Contracts

Änderung und Ergänzung des Vertrages. Der Wärmelieferant informiert den Kunden über einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen unverzüglich, in jedem Fall aber mindestens sechzig (60) Kalendertage vor deren Anwendung, durch schriftliche Mitteilung. Die Bestimmungen, die automatisch in den Vertrag aufgenommen werden können, die durch Gesetze oder Maßnahmen öffentlicher Behörden, einschließlich der ARERA, auferlegt werden, die Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Lieferbedingungen nach sich ziehen, werden von Rechts wegen in den Vertrag aufgenommen. Der Wärmelieferant wird die Änderungen und Ergänzungen, die durch Gesetze oder behördliche Maßnahmen, einschließlich der ARERA, auferlegt werden und nicht automatisch eingefügt werden können, unter rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden vornehmen, unbeschadet seines Rücktrittsrechts.

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Samples: Vertrag Für Den Anschluss Und Die Wärmelieferung, www.e-werk-prad.it, www.ewp.bz