Änderung von Xxxxxx; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhö- hung. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhö- hung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon be- troffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Be- kanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kun- de, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Konto- und Depotführung), werden dem Kunden, der kein Ver- braucher ist, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde, der kein Ver- braucher ist, mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek- tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. das Online-Banking), kön- nen die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksam- werdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kun- den, der kein Verbraucher ist, gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der kein Verbraucher ist, die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Än- derung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, at.scalable.capital, vermoegensverwaltung.de
Änderung von Xxxxxx; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhö- hung. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhö- hung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon be- troffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Be- kanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kun- de, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für Bankleistungensolche Leistungen, die von vom Kunden im Rahmen Rah- men der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen ge- nommen werden (z.B. Konto- und Depotführung), werden dem Kunden, der kein Ver- braucher ist, spätestens Kunden spä- testens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Wirksam- werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde, der kein Ver- braucher ist, Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek- tronischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart verein- bart (z.B. das Online-Banking), kön- nen können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksam- werdens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kun- den, der kein Verbraucher ist, Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh- nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der kein Verbraucher ist, die Änderungen Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Än- derung Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde zu grunde gelegt. Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn die Bank Entgelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrau- chers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich vereinbaren.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de