Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen Musterklauseln
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind
(3) Nicht entgeltfähige Leistungen
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
(5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
(6) Ersatz von Aufwendungen
(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbrau- cher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkun- dengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Bankleis- tungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeit- punkt im Preisaushang oder Preis und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
(3) Nicht entgeltfähige Leistung
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditver- einbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.
(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
(6) Ersatz von Aufwendungen
(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs- diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums4 (EWR) in einer EWRWährung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Verein- barungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzli- chen Vorschriften.
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1 ) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, er- geben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ und das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen.
(3) Nicht entgeltfähige Leistungen
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
(5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) (entfallen)
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft
(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts
(3) Nicht entgeltfähige Leistung
(4) Änderung von Xxxxxx;
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegen- über Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, sind unter Punkt VI. „Preise für be- sondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen aufgeführt. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und da- bei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter Punkt VI. „Preise für besondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Ver- braucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie unter Punkt VI. „Preise für besondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht darin aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht wer- den und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vor- schriften.
(2) Nicht entgeltfähige Leistungen Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer ver- traglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.
(3) Ersatz von Aufwendungen Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Nicht entgeltfähige Leistung
(3) Ersatz von Aufwendungen
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen