Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen Musterklauseln

Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) (entfallen)
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern: Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlun- gen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- hen, ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das verein- barte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Ver- brauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preis- und Leistungs- verzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinba- rung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. 12. Interest, charges and expenses Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden Security for the Bank’s Claims Against the Customer
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegen- über Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, sind unter Punkt VI. „Preise für be- sondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen aufgeführt. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und da- bei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter Punkt VI. „Preise für besondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Ver- braucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie unter Punkt VI. „Preise für besondere Dienstleistungen“ dieser Geschäftsbedingungen ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht darin aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht wer- den und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vor- schriften.
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. 12. Xxxxxxx, opłaty i koszty Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden Zabezpieczenie roszczeń Banku wobec Klienta
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preis und Leistungsverzeichnis“ (auch verfügbar auf unserer Website unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx). Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinba- rung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preis und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrück- lich treffen, auch wenn sie im „Preis und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im „Preis und Leistungsverzeichnis“ aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Art.-Nr.: 025.16 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number ( Internationale Bankkontonummer ) 3 Bank Identifier Code ( Bank-Identifizierungs-Code )