Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sollen die Bedingungen in Teil B oder Teil C gemäß dieser Ziffer abgeändert werden, werden die Änderungen dem Unternehmen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Unternehmen kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Unternehmens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird PPS EU das Unternehmen in ihrem Angebot besonders hinweisen. PPS EU ist berechtigt, die Bedingungen in Teil B oder Teil C einseitig zu ändern, wenn und soweit dies durch eine Änderung des Gesetzeslage oder eine Änderung der Verwaltungspraxis einer zuständigen Behörde oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung notwendig ist. PPS EU wird das Unternehmen vorab über die anstehenden Änderungen informieren. Sofern das Gesetz strengere Anforderungen an die Änderung dieses Vertrags stellt, werden diese mit vorstehender Regelung abbedungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sollen die Bedingungen in Teil B oder Teil C gemäß dieser die- ser Ziffer abgeändert werden, werden die Änderungen Änderun- gen dem Unternehmen spätestens zwei Monate sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Wirksamwer- dens in Textform angeboten. Das Unternehmen kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Unternehmens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen Ände- rungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird PPS EU das Unternehmen in ihrem Angebot besonders hinweisen. PPS EU ist berechtigt, die Bedingungen in Teil B oder Teil C einseitig zu ändern, wenn und soweit dies durch eine Änderung des Gesetzeslage oder eine Änderung der Verwaltungspraxis einer zuständigen Behörde oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechtspre- chung notwendig ist. PPS EU wird das Unternehmen vorab über die anstehenden Änderungen informieren. Sofern das Gesetz strengere Anforderungen an die Änderung Än- derung dieses Vertrags stellt, werden diese mit vorstehender vorste- hender Regelung abbedungen.
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Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sollen die Bedingungen in Teil B oder Teil C gemäß dieser Ziffer abgeändert werden, werden die Änderungen dem Unternehmen spätestens zwei Monate sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Unternehmen kann den Änderungen Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnenableh- nen. Die Zustimmung des Unternehmens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschlage- nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt an- gezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird PPS EU das Unternehmen in ihrem Angebot besonders hinweisenhin- weisen. PPS EU ist berechtigt, die Bedingungen in Teil B oder Teil C einseitig zu ändern, wenn und soweit dies durch eine Änderung Än- derung des Gesetzeslage oder eine Änderung der Verwaltungspraxis Ver- waltungspraxis einer zuständigen Behörde oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung notwendig ist. PPS EU wird das Unternehmen vorab über die anstehenden Änderungen informieren. Sofern das Gesetz strengere Anforderungen an die Änderung dieses Vertrags stellt, werden diese mit vorstehender Regelung abbedungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Teilnahme Am Edenred City System