Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- men, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen Änderungen beruhen. 2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung kann Zusatzkosten verursachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten. 2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Terminals zu beachten (Ziffer 4).
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und RechtsmängelansprücheRechtsmän- gelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vor- genommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag Serviceantrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten verursachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen allgemeinen Netzbetrieb der Bank sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Terminals zu beachten (vgl. Ziffer 4).
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag Serviceantrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten verursachenverur- sachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen zulässi- gen Nutzung der Terminals zu beachten (Ziffer 4).
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag Serviceantrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten verursachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Terminals zu beachten (vgl. Ziffer 4).
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag Serviceantrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten verursachenverur- sachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen zulässi- gen Nutzung der Terminals zu beachten (vgl. Ziffer 4).
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag Serviceantrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten verursachen. Die Bank wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank VR Payment GmbH sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Terminals zu beachten (vgl. Ziffer 4).
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Änderungen durch den Vertragspartner. 2.6.1 Will der Vertragspartner Änderungen an den Terminals vorneh- menvornehmen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Bank Vereinigte Volksbanken eG in Textform. Nimmt der Vertragspartner Änderungen ohne die vorherige Zustimmung der Bank Vereinigte Volksbanken eG vor, entfallen bei Mängeln Sach- und Rechtsmängelansprüche, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner weist nach, dass Mängel nicht auf den vorgenomme- nen vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.6.2 Der Standort bzw. der Einsatzort der Terminals ergibt sich aus dem Terminalvertrag und darf bei Mietterminals und bei Kauf- terminalsKaufterminals, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht ohne die vorherige Zustimmung der Bank Vereinigte Volksbanken eG verändert werden. Diese wird nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Eine Standortän- derung Standortänderung kann Zusatzkosten Zusatz-kosten verursachen. Die Bank Vereinigte Volksbanken eG wird dem Vertragspartner ggf. ein Angebot unterbreiten.
2.6.3 Bei Teilnahme am Allgemeinen Netzbetrieb der Bank Vereinigte Volksbanken eG sind vom Vertragspartner weitere Bestimmungen zur zulässigen Nutzung der Terminals zu beachten (Ziffer 4).
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb