Öffentliches Verkehrsmittel Musterklauseln

Öffentliches Verkehrsmittel sämtliche öffentlich zugelassenen Flugzeuge, Schiffe, Xxxx, Xxxxx, Mietwagen oder Taxen, die Sie für Ihre Reise gebucht haben. – mit Ihrer Anmeldung als versicherte Person zu dem Gruppenversicherungsvertrag erhalten Sie Versiche- rungsschutz in Form der in der Leistungsübersicht angegebenen Risiken. Einen gesonderten Versiche- rungsschein erhalten Sie nicht; an dessen Stelle tritt dieses Dokument inkl. der darin aufgeführten Allge- meinen Bedingungen, Allgemeinen Ausschlüssen und Versicherungsbedingungen zu den einzelnen Risiken (nachfolgend Police).
Öffentliches Verkehrsmittel. Sämtliche für die Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Boden- oder Wasserfahrzeuge, für die Sie im Besitz einer Fahrkarte sind. Unser(e)/ Wir – Europ Assistance, ein Versicherungsunternehmen, das dem französischen Code des Assurances unterliegt, zudem eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 00.000.000 €, eingetragen in das Handelsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405, mit Geschäftssitz in 0, xxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, handelnd auch im Namen und für Rechnung seiner irländischen Zweigstelle mit dem Handelsnamen EUROP ASSISTANCE SA IRISH BRANCH mit Hauptniederlassung in 0xx Xxxxx, 0-0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx 0, X00 X0X0, Xxxxxx, registriert in Irland unter dem Zertifikat Nummer 907089. Nachstehend bezeichnet als «Europ Assistance» oder «der Versicherer».
Öffentliches Verkehrsmittel. Ein Luft-, Land-, Fluss- oder Seeverkehrsmittel, das mit einer Lizenz für die Beförderung von Passagieren betrieben wird und für das Sie einen Beförderungsschein besitzen.
Öffentliches Verkehrsmittel sämtliche öffentlich zugelassenen Flugzeuge, Schiffe, Xxxx oder Busse, die Sie für Ihre Reise ge- bucht haben.
Öffentliches Verkehrsmittel sämtliche öffentliche Transportmittel (Flugzeuge, Schiffe, Xxxx oder Busse im Linien oder Charterverkehr), die Sie für Ihre Reise gebucht haben. – Persönliche Effekten oder Wertgegenstände, die Teil eines Paars oder Sets sind und üblicherweise zusammen verwendet werden.
Öffentliches Verkehrsmittel. Jedes für die öffentlichen Personenbeförderung zugelassene kollektive Verkehrsmittel, für das eine Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen erteilt wurde.

Related to Öffentliches Verkehrsmittel

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………