Übergabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird dem/der Mieter in betriebsbereiten, verkehrssicheren Zustand, der Bedienungsanleitung und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb, auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, bereits bei Übergabe den Vermieter über alle zusätzlich zu den am Mietvertrag angeführten vorhandenen, erkennbaren Mängel des Fahrzeuges sofort zu informieren und für die schriftliche Festhaltung an der im Mietvertrag dafür vorgesehenen Stelle zu sorgen.
Übergabe des Fahrzeuges. 2.1. Der Vermieter übergibt dem Mieter ein betriebsbereites Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand.
2.2. Alle Fahrzeuge des Vermieters sind mit GPS Ortung ausgestattet. Eine Ortung des Fahrzeugs ist durch den Vermieter jederzeit möglich.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe sorgfältig zu überprüfen. Jede sichtbare Beschädigung ist von den Parteien sofort schriftlich auf dem Mietvertrag oder einem dem Mietvertrag beizufügendem Beiblatt zu vermerken.
2.4. Alle Beschädigungen, welche nicht bei Übergabe festgehalten wurden, gelten bei Mietende als Neuschäden und liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
2.5. Dem Mieter kann vom Vermieter eine Auflistung der von Vormietern in den Mietverträgen festgehaltenen Beschädigungen verlangen.
Übergabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird dem/der Mieter in betriebsbereiten verkehrssicheren Zustand, einer Vignette für Österreich, der Bedienungsanleitung und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb, auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben. Das Fahrzeug wird zudem mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, bereits bei Übergabe den Vermieter über alle zusätzlich zu den am Mietvertrag angeführten vorhandenen, erkennbaren Mängel des Fahrzeuges sofort zu informieren und für die schriftliche Festhaltung an der im Mietvertrag dafür vorgesehenen Stelle zu sorgen.
Übergabe des Fahrzeuges. Die Übergabe des Mietwagens erfolgt im Regelfall im Flughafengebäude Ihres Reiseziels oder alternativ an Vermietstationen, zu denen Sie mit einem kostenlosen Shuttleservice gebracht werden. Soweit eine Hotelzustellung möglich und vereinbart ist, sind ggf. zusätzliche Entgelte abhängig von den Regelungen der lokalen Autovermietung zu zahlen. Bitte überprüfen Sie bei Übernahme des Mietwagens stets gründlich auf vorliegende Schäden und lassen Sie diese ggf. auf den Mietvertrag schriftlich festhalten.
Übergabe des Fahrzeuges. Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Zeitpunkt das bestellte Fahrzeug an den Mieter am Sitz des Vermieters. Hiervon abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden. Bei Übernahme ist ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand des Fahrzeuges an. Der Vermieter ist berechtigt, ein von dem bestellten Fahrzeug abweichendes, etwa gleichwertiges Fahrzeug innerhalb von drei Tagen zu stellen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Sollten dadurch erhöhte Nebenkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Zahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt.
Übergabe des Fahrzeuges. Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefülltem Kraftstofftank bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Das Fahrzeug wird am Tag des Mietbeginns am Nachmittag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr übergeben. Es erfolgt eine gründliche Einweisung in das Wohnmobil. Hierfür wird eine Servicepauschale in Höhe von 99,00 Euro fällig. Hierbei wird ein Übergabe-Protokoll erstellt, welches sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter zu unterzeichnen ist.
Übergabe des Fahrzeuges. 2.1.Der Vermieter übergibt dem Mieter ein betriebsbereites Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand.
Übergabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird dem Fahrzeugmieter in einem betriebsbereiten verkehrssicheren Zustand, einer Vignette nur für Österreich, der Bedienungsanleitung und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb, auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben. Das Fahrzeug wird zudem mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Fahrzeugmieter ist verpflichtet, bereits bei Übergabe den Vermieter über alle zusätzlich, zu den am Mietvertrag angeführten vorhandenen, erkennbare Mängel des Fahrzeuges sofort zu informieren und für die schriftliche Festhaltung an der im Mietvertrag dafür vorgesehenen Stelle zu sorgen. Sollten keine Reklamationen erfolgen, erkennt der Fahrzeugmieter bzw Xxxxxx durch seine Unterschrift an, das Mietfahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand übernommen zu haben. Weiters bestätigt der Fahrzeugmieter mit seiner Unterschrift, dass er sich bei der Fahrzeugübernahme vom vollständigen Vorhandensein des gesamten Fahrzeugzubehörs, insbesondere der kompletten Pannen- und der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungs- und Rettungsausrüstung, von der Unversehrtheit aller etwaig vorhandener Plomben, von der Vollständigkeit der zur Benutzung erforderlichen Fahrzeugpapiere und von der Richtigkeit des im Vertrag vermerkten Anfangskilometerstandes überzeugt hat. Der Vermieter nimmt keine Haftung dafür, dass die Ausstattung des Fahrzeuges, insbesondere die Sicherung.- und Rettungsausrüstung, den gesetzlichen Anforderungen für Fahrten in das Ausland entspricht. Außerdem bestätigt der Fahrzeugmieter bzw. der Lenker, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übernommen zu haben. Alle weiteren Kosten für Treibstoff und gegebenenfalls übermäßig verbrauchte Betriebsstoffe (insbesondere Motorenöl und Scheibenwaschflüssigkeit) gehen ausschließlich zu Lasten des Fahrzeugmieters. Der Fahrzeugmieter übernimmt damit auch die Verpflichtung, das Fahrzeug am Ende des Mietverhältnisses vollgetankt und mit den erforderlichen Betriebsstoffen aufgefüllt zurückzugeben.
Übergabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wir dem Entlehner in betriebsbereiten, verkehrssicheren Zustand und in sauberem Zustand, einer Vignette für Österreich, der Bedienungsanleitung und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb (Warnwesten, Erste Hilfe Koffer, Warndreieck), auf eigene Rechnung und Gefahr übergeben. Das Fahrzeug wird zudem mit vollem Kraftstofftank übergeben. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll über die allenfalls vorhandenen, erkennbaren Mängel erstellt. Diese werden per Foto dokumentiert. Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt ausschließlich während der Öffnungszeiten des Landessportzentrums.
Übergabe des Fahrzeuges. 2.1 Die Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter erfolgt an dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabeort bzw. an dem mit Arval vorab abgestimmten Übergabeort. Bei der Übergabe des Fahrzeuges händigt Arval dem Mieter eine Übernahmebestätigung aus, in dem sämtliche Beschädigungen des Fahrzeuges aufgeführt sind. Der Mieter hat das Fahrzeug vor der Übernahme auf vertragsgemäße Leistung, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der vertraglichen Spezifikation und etwaige Schäden zu untersuchen. Beanstandungen hat der Mieter unverzüglich, d.h. vor der Übernahme des Fahrzeuges Arval mitzuteilen. Sollten keine Beanstandungen erfolgen, hat der Mieter den Inhalt der Übernahmebestätigung anerkannt. Die Übernahmebestätigung wird wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Zudem erhält der Mieter bei Übergabe des Fahrzeuges alle notwendigen Fahrzeugpapiere, Erklärungen wie z.B. Bedienungsanleitung sowie einen Fahrzeugschlüssel.
2.2 Der Mieter bzw. der Fahrer muss bei Übergabe des Fahrzeuges eine zur Führung des Fahrzeuges erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Der Mieter hat während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis befindet.
2.3 Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabeort zu der vereinbarten Übergabezeit entgegennehmen, hat der Mieter Arval jedenfalls die Kosten für die Leerfahrt zu ersetzen. Die Höhe der Kosten für die Leerfahrt ist der jeweils aktuellen Gebührentabelle über die jeweilige Homepage, für gewerbliche Mieter unter xxx.xxxxx.xx und für private Mieter unter xxx.xxxxx.xx/xxxxxx, zu entnehmen. Der Mieter kann den Nachweis erbringen, dass Arval kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Arval bleibt es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.