Berechtigte Fahrer Musterklauseln
Berechtigte Fahrer. 10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 2 sind.
10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
Berechtigte Fahrer. Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer): - Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B). - Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1). Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden. Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Der Mieter hat die Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben.
Berechtigte Fahrer. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer ge- lenkt werden. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, ferner müssen Sie seit einem Jahr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Die gültige Fahrerlaubnis muss bei der Übernahme vorge- legt werden.
Berechtigte Fahrer. Führungsberechtigt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag vereinbart ist, nur der Mieter selbst, der im Mietvertrag angegebene Fahrer, sowie deren direkte Familienangehörige, sofern diese das festgesetzte Mindestalter erreicht haben und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Bei Firmenmieten sind führungsberechtigt alle Mitarbeiter des Mieters, welche in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den/die Dritten und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln; die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen der Vermieterin Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben.
Berechtigte Fahrer. Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Vermieter von allen möglichen Fahrern zu unterrichten und deren Fahrerlaubnis sowie der Personalausweis bei Übergabe des Fahrzeugs im Original vorzulegen. Das Mindestalter des Mieters und aller berechtigten Fahrer muss 21 Jahre betragen; Mieter bzw. Fahrer müssen wenigstens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse III sein. Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe.
Berechtigte Fahrer. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen gelenkt/gezogen werden. Jeder dieser Fahrer muß mindestens 21 Jahre alt und seit wenigstens einem Jahr im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Berechtigte Fahrer. 3.1 Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters auch von anderen Personen gefahren werden. Die Zustimmung des Vermieters gilt für die zusätzlich im Mietvertrag mit Vor- und Zunamen sowie Fahrerlaubnis-Nr. eingetragene sonstige Personen als erteilt. Die Fahrerlaubnis muss seit mindesten 3 Jahren bestehen!
3.2 Sofern das Fahrzeug mit Zustimmung des Vermieters von einer zusätzlichen Person gefahren werden soll, wird hierfür durch den Vermieter ein zusätzliches Entgelt gemäß der Tarif-Preisliste, in der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Fassung erhoben.
3.3 Sämtliche Rechte und Pflichten der Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
Berechtigte Fahrer. Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer): - Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B). - Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1). Auch bei Wohnwägen müssen die angegebenen Fahrer in Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein, mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für den angemieteten Wohnwagen sein. Sofern ein Reisemobil oder Wohnwagen von weiteren Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Reisemobil oder den Wohnwagen führen. Der Mieter hat die Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben.
Berechtigte Fahrer. 10.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.
10.2. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben. Der Mieter gilt für die Dauer der Miete als Halter.
Berechtigte Fahrer. 3.1 Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die im Mietvertrag mit wahrheitsgemässen Angaben als Mieter oder Fahrer eingetragen sind und über einen am Ort der Anmietung gültigen Führerausweis verfügen.
3.2 Das Fahrzeug darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters von anderen Personen als dem Mieter gefahren werden. Die Zustimmung des Vermieters gilt für die zusätzlich im Mietvertrag mit Vor- und Nachnamen sowie Nummer des Führerausweises eingetragenen weiteren Personen. Liegt keine Zustimmung des Vermieters vor, entfällt der Versicherungsschutz.