Common use of Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen Clause in Contracts

Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen. (1) 1Aufgrund des Artikels 37 des Einigungsvertrages und der Vorschriften hierzu als gleichwertig festgestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähi- gungsnachweise stehen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs den in den Tätig- keitsmerkmalen geforderten entsprechenden Anforderungen gleich. 2Ist die Gleichwertigkeit erst nach Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse festgestellt worden, gilt die Gleichstellung ab der Feststellung.

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Samples: www.kav-sachsenanhalt.de, www.kav-nw.de, www.kav-sachsenanhalt.de

Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen. (1) 1Aufgrund des Artikels 37 des Einigungsvertrages und der Vorschriften hierzu als gleichwertig festgestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähi- gungsnachweise stehen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs den in den Tätig- keitsmerkmalen Tä- tigkeitsmerkmalen geforderten entsprechenden Anforderungen gleich. 2Ist die Gleichwertigkeit erst nach Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse festgestellt festge- stellt worden, gilt die Gleichstellung ab der Feststellung.

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Samples: Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts, www.vka.de, www.ik-h.de

Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen. (1) 1Aufgrund des Artikels 37 des Einigungsvertrages und der Vorschriften hierzu als gleichwertig festgestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähi- gungsnachweise Befähigungsnachweise stehen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs den in den Tätig- keitsmerkmalen geforderten Tätigkeitsmerkmalen gefor- derten entsprechenden Anforderungen gleich. 2Ist die Gleichwertigkeit erst nach Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse festgestellt worden, gilt die Gleichstellung ab der Feststellung.

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Samples: Tarifvertrag, www.verdi.de, nordbaden.igbau.de

Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen. (1) 1Aufgrund des Artikels 37 des Einigungsvertrages und der Vorschriften hierzu als gleichwertig festgestellte fest- gestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähi- gungsnachweise Befähigungsnachweise stehen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs den in den Tätig- keitsmerkmalen Tätigkeitsmerkmalen geforderten entsprechenden Anforderungen gleich. 2Ist die Gleichwertigkeit Gleichwertig- keit erst nach Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse festgestellt worden, gilt die Gleichstellung ab der Feststellung.

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Samples: www.offizialat-vechta.de, regional-koda.org

Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen. (1) 1Aufgrund des Artikels 37 des Einigungsvertrages und der Vorschriften hierzu als gleichwertig festgestellte Abschlüsse, Prüfungen und Befähi- gungsnachweise stehen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs den in den Tätig- keitsmerkmalen geforderten entsprechenden Anforderungen gleich. 2Ist die Gleichwertigkeit erst nach Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse festgestellt festge- stellt worden, gilt die Gleichstellung ab der Feststellung.

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Samples: www.kav-bremen.de