Überlassung an Dritte, Wechsel des Aufstellungsortes, Rückgabe der Mietsache. 2.1. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Mietsache an Dritte ist unzulässig.
Appears in 3 contracts
Samples: www.bs-jernej.at, canon.a.bigcontent.io, sallmann.at
Überlassung an Dritte, Wechsel des Aufstellungsortes, Rückgabe der Mietsache. 2.1. 2.1 Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Mietsache an Dritte ist unzulässig. Das Kündigungsrecht aus § 540 I Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: www.cvu-berlin.de