Überlassung und Programmsperre Musterklauseln

Überlassung und Programmsperre. 6.1) Zeitliche Begrenzung. Bei der Software-Abo Miete ist das urheberrechtliche Nutzungsrecht zeitlich begrenzt. Das Nutzungsrecht ergibt sich aus dem AMTANGEE Softwarelizenzvertrag. 6.2) Online-Lizenzserver, Aktivierung. AMTANGEE wird die im Software-Abo Vertrag angegebene vertragsgegenständliche AMTANGEE- Software mittels eines zeitlich befristeten Lizenzschlüssels jeden Monat für den Folgemonat im Voraus zur Nutzung freigeben, soweit ein gültiges Vertragsverhältnis besteht und der Kunde mit seinen Mietzinszahlungen nicht im Rückstand ist. 6.2.1) AMTANGEE ist berechtigt, den temporären Nutzungszeitraum nach eigenem Ermessen länger oder kürzer auszugestalten. AMTANGEE hat dabei zu beachten, dass der Kunde mindestens einen Lizenzschlüssel für den Nutzungszeitraum erhält, für den der Kunde bereits im Voraus bezahlt hat. 6.2.2) AMTANGEE wird den Lizenzschlüssel dem Kunden mittels Online-Lizenzserver überlassen. Die Bereitstellung des Lizenzschlüssels erfolgt über die AMTANGEE-Cloud. Die für den Zugriff auf die AMTANGEE-Cloud notwendige technische Anbindung stellt der Kunde bereit. 6.2.3) Nach der Auswahl eines Lizenzschlüssels muss die AMTANGEE-Software zusätzlich aktiviert werden. Die Aktivierung der AMTANGEE- Software erfolgt über die AMTANGEE-Cloud. Die für den Zugriff auf die AMTANGEE-Cloud notwendige Internetleitung stellt der Kunde bereit. 6.2.4) Die Aktivierung des Lizenzschlüssels erfolgt in der AMTANGEE-Software automatisch; hierzu ist es notwendig, dass die AMTANGEE- Software in rollierenden Abständen mit der AMTANGEE-Cloud Kontakt aufnimmt und bestätigt, dass es sich bei dem Lizenzschlüssel um Original-Software handelt. Zu diesem Zweck werden bestimmte lizenzrelevante Informationen übertragen. Die Aktivierung darf nicht umgangen oder vermieden werden. Die für den Zugriff auf die AMTANGEE-Cloud notwendige Internetleitung stellt der Kunde bereit.