Nutzungsrechte 13.1. Modelle, Skizzen, Matrizen, Schablonen, Muster, Zeichnungen, Spezifikationen etc., ebenso vertrauliche Angaben und Konstruktionsdaten, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt oder vom AG voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Der AN wird die vertraulichen Angaben und Fertigungsmitteln ausschließlich im Hinblick auf die Lieferungen an den AG und nicht für andere Zwecke verwenden. 13.2. Alle für die Auftragsdurchführung anzufertigenden Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen, Zeichnungen und sonstige Herstellungsbehelfe etc. gehen in das Eigentum des AG über und sind als dieses zu kennzeichnen. Der AN räumt dem AG ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an sämtlichen, zur Verfügung gestellten Dokumenten ein. 13.3. Das geistige Eigentum und Nutzungsrecht des AG an sämtlichen Dokumenten, wie Engineering, Dokumentation, Software, Know-how verbleibt ohne Beschränkung beim AG. Die vom AG an den AN übermittelten Dokumente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG weder ganz noch teilweise bearbeitet, kopiert, vervielfältigt, in eine andere Sprache übersetzt, verbreitet oder verarbeitet (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder sonstige Verfahren) werden, sei es elektronisch oder auf andere Weise. 13.4. Der AN hat sicherzustellen, dass die Lieferungen/Leistungen sowie der Herstellungsprozess keine Rechte Dritter (insbesondere Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Markenrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum) verletzen, wobei der AN den AG und dessen Abnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen freistellt. 13.5. Es besteht keine Haftung und/oder Freistellungsverpflichtung seitens des AN soweit der AN die Waren nach vom AG übergebenen Detailzeichnungen oder Modellen vom AG hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Für vom AG an den AN übergebene Zeichnungen, Modelle etc. besteht seitens des AN keine diesbezügliche Prüfpflicht. 13.6. Der AG erwirbt an der sämtlichen vom AN übergebenen Dokumenten, Zeichnungen, Skizzen etc. ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht und ist u. a. berechtigt, die vom AN oder dessen Subunternehmern erhaltene Dokumentation seinen anderen Vertragspartnern zu übergeben sowie uneingeschränkt selbst zu nutzen. 13.7. Führen gemeinsame Aktivitäten der Parteien, insbesondere im Bereich der Entwicklung, zu Produktionsprozessen oder Materialien, die patentfähig sind, werden die Parteien die Bedingungen der Anmeldung und Verwertung dieses Know-hows gesondert vereinbaren. Keinesfalls darf diese Vereinbarung zu einer Erhöhung der Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte führen. 13.8. Weitere oder abweichende Vereinbarungen werden in gesonderten Verträgen (zB Werkzeugvertrag) getroffen.
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LSW Energie GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxx Xxx. 0 - 0, 00000 Xxxxxxxxx, per Telefon: 00000 000-0000, per Fax: 00000 000-0000, per E-Mail: service@ xxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrie- ben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.