Übermittlung und Erhalt von Nachrichten Musterklauseln

Übermittlung und Erhalt von Nachrichten. (1) Ein TIPS-DCA-Kontoinhaber kann a) direkt und/oder b) über eine oder mehrere einreichende Parteien Nachrichten übermitteln. (2) Ein TIPS-DCA-Kontoinhaber erhält Nachrichten a) direkt oder b) über eine einreichende Partei. (3) Teil I Artikel 7 gilt für einen TIPS-DCA-Kontoinhaber, der Nachrichten über eine einreichende Partei übermittelt oder erhält, so dass diese Nachrichten als vom TIPS-DCA-Kontoinhaber direkt übermittelt oder erhalten gelten.
Übermittlung und Erhalt von Nachrichten. (1) Ein Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos kann a) direkt; b) über eine oder mehrere einreichende Parteien Nachrichten übermitteln. (2) Ein Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos erhält Nachrichten a) direkt oder b) über eine einreichende Partei. (3) Teil I Artikel 7 gilt für einen Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos, der Nachrichten über eine einreichende Partei übermittelt oder erhält, so dass diese Nachrichten also vom Inhaber eines technischen TIPS-Nebensystemkontos direkt übermittelt oder erhalten gelten.

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  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.