Common use of Überprüfung und Aktualisierung der Best Execution Policy Clause in Contracts

Überprüfung und Aktualisierung der Best Execution Policy. Um laufend die bestmöglichen Ergebnisse für die verwalteten Fonds zu erzielen, wird die vorliegende Durchführungspolitik in regelmäßigen Abständen durch die Amundi Austria überprüft und gegebenen- falls angepasst. Bei wesentlichen Änderungen findet eine unverzügliche Überprüfung und ggf. Anpas- sung statt. Die jeweils aktuelle Version dieser Best Execution Policy ist über die Webseite der Amundi Austria xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Austria abrufbar. Standardstrategie * nach Ermessen / diskretionär Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Zielzeit (Portfoliomanager definiert die ge- wünschte Ausfüh- rungszeit bei Order- aufgabe) am Markt (möglichst rasche Durchführung) ** Geschwindigkeit, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Open (Eröffnung) Liquidität, Kosten Eröffnungskurs Close (Schließung) Liquidität, Kosten Schlusskurs Schließung mit Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit bzw. Schlusskurs Ausführungszeitpunkt Geschwindigkeit, Liquidität Kurs zum ausgewählten Zeitpunkt Fixing Liquidität, Kosten Fixing-Kurs Zielkurs (Portfoliomanager definiert den ge- wünschten Ausfüh- rungskurs bei Order- aufgabe) Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit (billigst, bestens) VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) Preis, Liquidität volumengewichteter Durchschnittspreis (standardmäßig über den Zeitraum bis zum Closing) nach Ermessen / diskretionär *** Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Stop-Limit Liquidität, Kosten definierte Kursschwelle Maximalabweichung Liquidität, Kosten vom PM zum Orderzeitpunkt max. tolerierte Kursabweichung NAV (Net Asset Value) Liquidität, Kosten Net Asset Value (bei ETFs) Zielvolumen Partizipationsgewichteter Preis (PWP) Preis, Liquidität PWP-Kurs mit angenommener (theoretischer) Volumenpartizipation von 20 % * Die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie ist für alle Finanzinstrumente "nach Ermessen / diskretionär" ** Für Orders der Ordertypologie "Zielzeit" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "am Markt" *** Für Orders der Ordertypologie "Zielkurs" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "nach Ermessen / diskretionär" Die Verwaltungsgesellschaft ist gegenüber allen Fondsinvestoren zu Sorgfaltspflicht und Treue in Bezug auf alle auf Rechnung der Fonds unternommenen Dienstleistungen, einschließlich Stimmrechtsausübung, ver- pflichtet. Das einzige Anliegen der Verwaltungsgesellschaft bei der Ausübung von Stimmrechten, sei es bei jährlichen Hauptversammlungen oder sei es bei außerordentlichen Hauptversammlungen, ist die Forcierung des Interesses der Fondsinvestoren, das darauf ausgerichtet ist, den Portfoliowert des jeweiligen Fonds zu erhöhen. Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die mit Wertpapieren von notierten Unternehmen, die von diesem Fonds gehalten werden, verbundenen Stimmrechte werden unter Berücksichtigung von quantitativen und ökonomischen Aspekten ausgeübt. Es wird jeweils aufgrund der rela- tiven Höhe des Investments, der Tagesordnungspunkte und einer wirtschaftlichen Abwägung entschieden, ob eine Stimmabgabe sinnvoll ist. Bei der Entscheidung über die Stimmrechtsausübung werden die Interessen der Fondsinvestoren des jewei- ligen Fonds über eigene Interessen oder Interessen Dritter gestellt. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx- den/anlegerbeschwerden). ▪ Abschnitt I, Punkt 5. „Die Verwaltungsgesellschaft hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert“ o Aufnahme einer neuen Delegation „SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transac- tions Regulation)“ ▪ Abschnitt II, Punkt 15. „Techniken und Instrumente der Anlagepolitik“ o Ergänzung der Abschnitte „“Pensionsgeschäfte“ und „Wertpapierleihe“ ▪ Abschnitt II, Punkt 16. „Risikoprofil des Fonds“ o Aufnahme des Risikos „Wertpapierverleihrisiko“ als für den Fonds relevantes Risiko und Ergänzung der Beschreibung des „Wertpapierverleihrisikos“ und „Risiko zur Sicherheit hinterlegter Vermögens- gegenstände (Collateral-Risiko)“ im Glossar

Appears in 2 contracts

Samples: www.teletrader.com, www.amundi.com

Überprüfung und Aktualisierung der Best Execution Policy. Um laufend die bestmöglichen Ergebnisse für die verwalteten Fonds zu erzielen, wird die vorliegende Durchführungspolitik in regelmäßigen Abständen durch die Amundi Austria überprüft und gegebenen- falls angepasst. Bei wesentlichen Änderungen findet eine unverzügliche Überprüfung und ggf. Anpas- sung statt. Die jeweils aktuelle Version dieser Best Execution Policy ist über die Webseite der Amundi Austria xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Austria abrufbar. Standardstrategie * nach Ermessen / diskretionär Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Zielzeit (Portfoliomanager definiert die ge- wünschte Ausfüh- rungszeit bei Order- aufgabe) am Markt (möglichst rasche Durchführung) ** Geschwindigkeit, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Open (Eröffnung) Liquidität, Kosten Eröffnungskurs Close (Schließung) Liquidität, Kosten Schlusskurs Schließung mit Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit bzw. Schlusskurs Ausführungszeitpunkt Geschwindigkeit, Liquidität Kurs zum ausgewählten Zeitpunkt Fixing Liquidität, Kosten Fixing-Kurs Zielkurs (Portfoliomanager definiert den ge- wünschten Ausfüh- rungskurs bei Order- aufgabe) Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit (billigst, bestens) VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) Preis, Liquidität volumengewichteter Durchschnittspreis (standardmäßig über den Zeitraum bis zum Closing) nach Ermessen / diskretionär *** Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Stop-Limit Liquidität, Kosten definierte Kursschwelle Maximalabweichung Liquidität, Kosten vom PM zum Orderzeitpunkt max. tolerierte Kursabweichung NAV (Net Asset Value) Liquidität, Kosten Net Asset Value (bei ETFs) Zielvolumen Partizipationsgewichteter Preis (PWP) Preis, Liquidität PWP-Kurs mit angenommener (theoretischer) Volumenpartizipation von 20 % * Die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie ist für alle Finanzinstrumente "nach Ermessen / diskretionär" ** Für Orders der Ordertypologie "Zielzeit" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "am Markt" *** Für Orders der Ordertypologie "Zielkurs" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "nach Ermessen / diskretionär" Die Verwaltungsgesellschaft ist gegenüber allen Fondsinvestoren zu Sorgfaltspflicht und Treue in Bezug auf alle auf Rechnung der Fonds unternommenen Dienstleistungen, einschließlich Stimmrechtsausübung, ver- pflichtet. Das einzige Anliegen der Verwaltungsgesellschaft bei der Ausübung von Stimmrechten, sei es bei jährlichen Hauptversammlungen oder sei es bei außerordentlichen Hauptversammlungen, ist die Forcierung des Interesses der Fondsinvestoren, das darauf ausgerichtet ist, den Portfoliowert des jeweiligen Fonds zu erhöhen. Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die mit Wertpapieren von notierten Unternehmen, die von diesem Fonds gehalten werden, verbundenen Stimmrechte werden unter Berücksichtigung von quantitativen und ökonomischen Aspekten ausgeübt. Es wird jeweils aufgrund der rela- tiven Höhe des Investments, der Tagesordnungspunkte und einer wirtschaftlichen Abwägung entschieden, ob eine Stimmabgabe sinnvoll ist. Bei der Entscheidung über die Stimmrechtsausübung werden die Interessen der Fondsinvestoren des jewei- ligen Fonds über eigene Interessen oder Interessen Dritter gestellt. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx- den/anlegerbeschwerden). ▪ Abschnitt I, Punkt 5. „Die Verwaltungsgesellschaft hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert“ o Aufnahme einer neuen Delegation „SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transac- tions Regulation)“ ▪ Abschnitt II, Punkt 15. „Techniken und Instrumente der Anlagepolitik“ o Ergänzung der Abschnitte „“Pensionsgeschäfte“ und „Wertpapierleihe“ ▪ Abschnitt II, Punkt 16. „Risikoprofil des Fonds“ o Aufnahme des Risikos „Wertpapierverleihrisiko“ als für den Fonds relevantes Risiko und Ergänzung der Beschreibung des „Wertpapierverleihrisikos“ und „Risiko zur Sicherheit hinterlegter Vermögens- gegenstände (Collateral-Risiko)“ im Glossa.r

Appears in 1 contract

Samples: www.amundi.com

Überprüfung und Aktualisierung der Best Execution Policy. Um laufend die bestmöglichen Ergebnisse für die verwalteten Fonds zu erzielen, wird die vorliegende Durchführungspolitik in regelmäßigen Abständen durch die Amundi Austria überprüft und gegebenen- falls angepasst. Bei wesentlichen Änderungen findet eine unverzügliche Überprüfung und ggf. Anpas- sung statt. Die jeweils aktuelle Version dieser Best Execution Policy ist über die Webseite der Amundi Austria xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Austria abrufbar. Standardstrategie * nach Ermessen / diskretionär Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Zielzeit (Portfoliomanager definiert die ge- wünschte Ausfüh- rungszeit bei Order- aufgabe) am Markt (möglichst rasche Durchführung) ** Geschwindigkeit, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Open (Eröffnung) Liquidität, Kosten Eröffnungskurs Close (Schließung) Liquidität, Kosten Schlusskurs Schließung mit Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit bzw. Schlusskurs Ausführungszeitpunkt Geschwindigkeit, Liquidität Kurs zum ausgewählten Zeitpunkt Fixing Liquidität, Kosten Fixing-Kurs Zielkurs (Portfoliomanager definiert den ge- wünschten Ausfüh- rungskurs bei Order- aufgabe) Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit (billigst, bestens) VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) Preis, Liquidität volumengewichteter Durchschnittspreis (standardmäßig über den Zeitraum bis zum Closing) nach Ermessen / diskretionär *** Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Stop-Limit Liquidität, Kosten definierte Kursschwelle Maximalabweichung Liquidität, Kosten vom PM zum Orderzeitpunkt max. tolerierte Kursabweichung NAV (Net Asset Value) Liquidität, Kosten Net Asset Value (bei ETFs) Zielvolumen Partizipationsgewichteter Preis (PWP) Preis, Liquidität PWP-Kurs mit angenommener (theoretischer) Volumenpartizipation von 20 % * Die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie ist für alle Finanzinstrumente "nach Ermessen / diskretionär" ** Für Orders der Ordertypologie "Zielzeit" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "am Markt" *** Für Orders der Ordertypologie "Zielkurs" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "nach Ermessen / diskretionär" Die Verwaltungsgesellschaft ist gegenüber allen Fondsinvestoren zu Sorgfaltspflicht und Treue in Bezug auf alle auf Rechnung der Fonds unternommenen Dienstleistungen, einschließlich Stimmrechtsausübung, ver- pflichtet. Das einzige Anliegen der Verwaltungsgesellschaft bei der Ausübung von Stimmrechten, sei es bei jährlichen Hauptversammlungen oder sei es bei außerordentlichen Hauptversammlungen, ist die Forcierung des Interesses der Fondsinvestoren, das darauf ausgerichtet ist, den Portfoliowert des jeweiligen Fonds zu erhöhen. Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die mit Wertpapieren von notierten Unternehmen, die von diesem Fonds gehalten werden, verbundenen Stimmrechte werden unter Berücksichtigung von quantitativen und ökonomischen Aspekten ausgeübt. Es wird jeweils aufgrund der rela- tiven Höhe des Investments, der Tagesordnungspunkte und einer wirtschaftlichen Abwägung entschieden, ob eine Stimmabgabe sinnvoll ist. Bei der Entscheidung über die Stimmrechtsausübung werden die Interessen der Fondsinvestoren des jewei- ligen Fonds über eigene Interessen oder Interessen Dritter gestellt. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx- den/anlegerbeschwerden). ▪ Abschnitt I, Punkt 5. „Die Verwaltungsgesellschaft hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert“Änderung der Fondsbestimmungen o Aufnahme einer neuen Delegation „SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transac- tions Regulation)“Gültig ab dem 30.06.2024 ▪ Abschnitt II, Punkt 14 „Stichtag für den Rechnungsabschluss und Angabe der Häufigkeit der Aus- o Änderung des Rechnungsjahres sowie Änderung des Stichtags für Ausschüttung bzw5. „Techniken und Instrumente der Anlagepolitik“ o Ergänzung der Abschnitte „“Pensionsgeschäfte“ und „Wertpapierleihe“Auszahlung ▪ Abschnitt II, Punkt 16.14 „RisikoprofilBeschreibung der Anlageziele des Fond, einschließlich der finanziellen Ziele (z.B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z.B. Spezialisierung auf geogra- phische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Fonds Gebrauch gemacht werden kanns“ o Aufnahmeder möglichen Abweichungen in der Anlagestrategie bei Subfonds ▪ Abschnitt II, Punkt 17 „Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des RisikosFonds gehenden Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank oder Dritte durch den Fonds“; 17.1. „WertpapierverleihrisikVerwaltungskosteno“ als für den Fonds relevantes Risiko und17.2. „Sonstige Aufwendungen“ o Ergänzung der Beschreibung des „Wertpapierverleihrisikos“ und „Risiko zur Sicherheit hinterlegter Vermögens- gegenstände (Collateral-Risiko)“ im GlossaAdministrationsgebührr

Appears in 1 contract

Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Überprüfung und Aktualisierung der Best Execution Policy. Um laufend die bestmöglichen Ergebnisse für die verwalteten Fonds zu erzielen, wird die vorliegende Durchführungspolitik in regelmäßigen Abständen durch die Amundi Austria überprüft und gegebenen- falls angepasst. Bei wesentlichen Änderungen findet eine unverzügliche Überprüfung und ggf. Anpas- sung statt. Die jeweils aktuelle Version dieser Best Execution Policy ist über die Webseite der Amundi Austria xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Austria abrufbar. Standardstrategie * nach Ermessen / diskretionär Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Zielzeit (Portfoliomanager definiert die ge- wünschte Ausfüh- rungszeit bei Order- aufgabe) am Markt (möglichst rasche Durchführung) ** Geschwindigkeit, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Open (Eröffnung) Liquidität, Kosten Eröffnungskurs Close (Schließung) Liquidität, Kosten Schlusskurs Schließung mit Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit bzw. Schlusskurs Ausführungszeitpunkt Geschwindigkeit, Liquidität Kurs zum ausgewählten Zeitpunkt Fixing Liquidität, Kosten Fixing-Kurs Zielkurs (Portfoliomanager definiert den ge- wünschten Ausfüh- rungskurs bei Order- aufgabe) Limit Liquidität, Kosten gesetztes Limit (billigst, bestens) VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) Preis, Liquidität volumengewichteter Durchschnittspreis (standardmäßig über den Zeitraum bis zum Closing) nach Ermessen / diskretionär *** Preis, Liquidität Eingangskurs (letzte Börsennotierung, Zeitpunkt der Ordererteilung) Stop-Limit Liquidität, Kosten definierte Kursschwelle Maximalabweichung Liquidität, Kosten vom PM zum Orderzeitpunkt max. tolerierte Kursabweichung NAV (Net Asset Value) Liquidität, Kosten Net Asset Value (bei ETFs) Zielvolumen Partizipationsgewichteter Preis (PWP) Preis, Liquidität PWP-Kurs mit angenommener (theoretischer) Volumenpartizipation von 20 % * Die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie ist für alle Finanzinstrumente "nach Ermessen / diskretionär" ** Für Orders der Ordertypologie "Zielzeit" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "am Markt" *** Für Orders der Ordertypologie "Zielkurs" ist die standardmäßige Orderart / Ausführungsstrategie "nach Ermessen / diskretionär" Die Verwaltungsgesellschaft ist gegenüber allen Fondsinvestoren zu Sorgfaltspflicht und Treue in Bezug auf alle auf Rechnung der Fonds unternommenen Dienstleistungen, einschließlich Stimmrechtsausübung, ver- pflichtet. Das einzige Anliegen der Verwaltungsgesellschaft bei der Ausübung von Stimmrechten, sei es bei jährlichen Hauptversammlungen oder sei es bei außerordentlichen Hauptversammlungen, ist die Forcierung des Interesses der Fondsinvestoren, das darauf ausgerichtet ist, den Portfoliowert des jeweiligen Fonds zu erhöhen. Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die mit Wertpapieren von notierten Unternehmen, die von diesem Fonds gehalten werden, verbundenen Stimmrechte werden unter Berücksichtigung von quantitativen und ökonomischen Aspekten ausgeübt. Es wird jeweils aufgrund der rela- tiven Höhe des Investments, der Tagesordnungspunkte und einer wirtschaftlichen Abwägung entschieden, ob eine Stimmabgabe sinnvoll ist. Bei der Entscheidung über die Stimmrechtsausübung werden die Interessen der Fondsinvestoren des jewei- ligen Fonds über eigene Interessen oder Interessen Dritter gestellt. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx- den/anlegerbeschwerden). ▪ Abschnitt I, Punkt 5. „Die Verwaltungsgesellschaft hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert“ o Aufnahme einer neuen Delegation „SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transac- tions Regulation)“ ▪ Abschnitt II, Punkt 15. „Techniken und Instrumente der Anlagepolitik“ o Ergänzung der Abschnitte „“Pensionsgeschäfte“ und „Wertpapierleihe“ ▪ Abschnitt II, Punkt 16. „Risikoprofil des Fonds“ o Aufnahme des Risikosder Risiken: „Risiko zur Sicherheit hinterlegter Vermögensgegenstände (Collateral-Ri- siko)“ und „Wertpapierverleihrisiko“ als für den Fonds relevantes Risikorelevante Risiken und Ergänzung der Beschreibung des „Wertpapierverleihrisikos“ und „Risiko zur Sicherheit hinterlegter Vermögens- gegenstände (Collateral-Risiko)“Beschrei- bung dieser Risiken im Glossar

Appears in 1 contract

Samples: www.amundi.com