Überschriften und Auslegung Musterklauseln

Überschriften und Auslegung. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und schränken die Bedeutung der Begriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keiner Weise ein oder beeinflussen sie anderweitig. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem Wortlaut auszulegen, ohne Rücksicht auf den Verfasser der einzelnen Bestimmungen.
Überschriften und Auslegung. Die Überschriften und Unterüberschriften sollen lediglich der Zweckmäßigkeit dienen und beeinflussen nicht die Auslegung des VERTRAGS. Der VERTRAG wurde von beiden Parteien und dem jeweiligen Berater geprüft, und zu Lasten der Partei, die diesen Vertrag entworfen hat, findet keine Vermutungsregelung Anwendung. Für diesen VERTRAG gilt, sofern aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht, Folgendes: (a) Bezugnahmen auf Abschnitte und Anhänge betreffen die Abschnitte des VERTRAGS; (b) eine Bezugnahme auf einen Abschnitt betrifft gleichzeitig sämtliche Unterabschnitte dieses Abschnitts (das heißt, eine Bezugnahme auf „Abschnitt 6“ betrifft ebenfalls die Abschnitte 6.1, 6.2 und 6.2.1, und eine Bezugnahme auf „Abschnitt 6.1“ betrifft ebenfalls die Abschnitte 6.1.1 und 6.1.2); und (c) jede Verwendung der Formulierung „einschließlich“ ist dahingehend auszulegen, dass

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.