Überschusssysteme Musterklauseln

Überschusssysteme a) Überschusssystem Verrechnung Die Überschüsse werden mit den Beiträgen ver- rechnet.
Überschusssysteme a) Überschusssystem Fondsanlage Der Anspruch auf laufende Überschussanteile entsteht monatlich und besteht aus Risikoüberschuss und Kostenüberschuss. Bei Vereinbarung einer Garantie- leistung (vgl. § 2 Nr. 1) entsteht ein monatlicher Anspruch auf laufende Überschussanteile auch aus Zinsüberschuss. Diese schütten wir an alle überschuss- berechtigten Verträge, die zum Monatsersten noch in Kraft sind, monatlich aus. Die Aufteilung auf die einzelnen Fonds Ihrer Versicherung erfolgt gemäß deren Anteil am Gesamtwert der vorhandenen Fondsanteile. Bei ausschüttenden Fonds erhält jeder aktive Vertrag, der zum Termin der Ausschüttung Anteile in dem entsprechenden Fonds hatte, eine Ausschüttung. Der Ausschüttungsbetrag je Anteil wird mit der Anzahl der Fondsanteile multipliziert und ergibt den Ge- samt-Ausschüttungsbetrag. Bei thesaurierenden Fonds fließen die Erträge, die aus den darin enthalten- den Vermögenswerten erzielt werden, den Fonds direkt zu und erhöhen den Wert des Fondsanteils. Bei der Anlage in Fondsanteile werden keine Ausga- beaufschläge erhoben.
Überschusssysteme. 1.2.14 Folgende Überschusssysteme können - abhängig von dem mit Ihnen vereinbarten Tarif - gewählt werden: Vor Rentenbeginn: - Die laufenden Überschussanteile auf das Sicherungsvermögen sowie auf das Vertragsvermögen, welches sich durch Ausübung der Garantie-Option ergibt, werden dem Sicherungsvermögen zu- geführt, die Überschussbeteiligung auf vorhandenes Fondsgut- haben in Abhängigkeit von Fonds und Fondshöhe wird direkt dem jeweiligen Fonds zugeführt Nach Rentenbeginn: Bei Abschluss des Vertrags können Sie entscheiden, wie wir die Über- schüsse nach Rentenbeginn verwenden. Sie erhalten die laufenden Überschüsse nach Rentenbeginn jährlich. Sie können zwischen folgenden Auszahlungsformen wählen: - Dynamische Gewinnrente: Die Überschüsse werden zur dynami- schen Erhöhung Ihrer Rente verwandt, und zwar jährlich, erstmals ab dem zweiten Rentenbezugsjahr. Einmal durchgeführte Renten- erhöhungen sind für die gesamte Rentenzahlungsdauer garantiert. - Variable Gewinnrente: Ab der ersten Rente kann eine Zusatzrente gezahlt werden. Die Höhe dieser Zusatzrente ist nicht garantiert und kann sich während der Rentenbezugszeit ändern. Die Zusatz- rente kann gegebenenfalls auch ganz entfallen. - Erhöhte Startrente: Ab der ersten Rente kann eine erhöhte Zusatz- rente gezahlt werden, die erstmals ab dem zweiten Rentenbezugs- jahr dynamisiert werden kann. Die Höhe dieser Zusatzrente ist nicht garantiert und kann sich während der Rentenbezugszeit än- dern. Die Zusatzrente kann gegebenenfalls auch ganz entfallen. Welches Überschusssystem Sie gewählt haben, können Sie Ihrem Ver- sicherungsschein entnehmen.
Überschusssysteme. Die Versicherer erzielen regelmäßig Überschüsse. Entweder der Versicherer lässt Sie an seinen Überschüssen teilhaben (über die sogenannte Überschussbeteiligung), oder er schließt die Überschussbeteiligung aus. Bei der Risikolebensversicherung gibt es im Wesentlichen drei Varianten:
Überschusssysteme a) Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Die jährlich anfallenden Überschüsse werden verzins- lich angesammelt und zusammen mit der Versiche- rungsleistung ausgezahlt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.