Übersicht über die Kündigungsfristen und die Vertragsmindestdauern Musterklauseln

Übersicht über die Kündigungsfristen und die Vertragsmindestdauern. Kündigungsfristen und Vertragsmindestdauer sind dienstabhängig. Shared Use abhängig vom Service abhängig vom Service 5 Tage Bitstream Access (ADSL) 6 Monate zum Quartalsende 5 Tage Kürzere Verträge werden als Projekt behandelt (z.B. Sport und Kulturanlässe).
Übersicht über die Kündigungsfristen und die Vertragsmindestdauern. Dienst Shared Use Full Access (CuDA) Adresse LKW Liechtensteinsiche Kraftwerke Xx xxxxx Xxxx 00 0000 Xxxxxx Enbündelungspartner Name Strasse Postleitzahl Land TelNr FaxNr Fürstentum Liechtenstein 00423 236 01 11 00423 236 01 12 Angebotslegung/kommerzielle Anfragen Name TelNr FaxNr e-mail Xxxxxx Xxxxxx 00423 236 12 60 00423 236 01 96 Name Xxxxxx Xxxxxx TelNr 00423 236 12 60 FaxNr 00423 236 01 96 e-mail xxxxxx.xxxxxx@xxx.xx Kommerzielle Anfragen Name Xxxx Xxxx TelNr 00423 236 12 61 FaxNr 00423 236 01 96 e-mail xxxx.xxxx@xxx.xx Technische Anfragen Name Xxxxxx Xxxxxx TelNr 00423 236 17 53 FaxNr 00423 236 01 96 e-mail xxxxxx.xxxxxx@xxx.xx Operative Realisierung TelNr 00423 236 01 11 FaxNr 00423 263 01 96 Störungsannahme Bestellungen und Kündigung von TASL Name TelNr FaxNr e-mail Xxxxxx Xxxxxx 00423 236 12 60 00423 236 01 96 Zutritt Telefonzentralen Werktags während der Betriebszeiten 07.00 – 18.30 Name Xxxxxx Xxxxxx TelNr 00423 236 17 53 FaxNr 00423 236 01 96 e-mail xxxxxx.xxxxxx@xxx.xx 24hx 7 Tage x 365 Name Argus Wachgesellschaft TelNr 00423 377 40 40 FaxNr 00423 373 50 77 1) Carrier/Provider 2) Auftragstyp 3) Auftrag 4) Service

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  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank (1) Vor Rechnungsabschluss (2) Nach Rechnungsabschluss (3) Information des Kunden; Zinsberechnung

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.