Common use of Übertragbarkeit, Umtausch und Erstattung Clause in Contracts

Übertragbarkeit, Umtausch und Erstattung. 6.1 Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Tickets endet, soweit und so- bald die Personendaten (Name und Vorname) gemäß Abschnitt C.1 Ziffer C.2 4.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Ein- tragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und er- forderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.

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Übertragbarkeit, Umtausch und Erstattung. 6.1 Die Übertragbarkeit eines Baden-Württemberg-Tickets endet, soweit und so- bald die Personendaten (Name und Vorname) gemäß Abschnitt C.1 Ziffer C.2 4.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Ein- tragungen Eintra- gungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und er- forderlicherfor- derlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt hinzukommen.

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