Common use of ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE Clause in Contracts

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen der BaFin angezeigt: ■ interne Revision, ■ Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen und Datenbanken. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft übernommen. Wealthcap hat die von ihr übernommenen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragen. Wealthcap ist die unmittelbare Muttergesellschaft und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesell- schaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ hinausgehenden – Interessen- konflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft”, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt „Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes.

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ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen der BaFin angezeigt: interne Revision, ■ Revision – Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellung, ) – Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme Kommunikations- systeme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und DatenbankenDatenbanken – Technisches und kaufmännisches Property Management inkl. Objektbuchhaltung in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Verwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften (insbesondere des § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür- fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme Kommunikations- systeme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap Teile dieser Leistungen hat die von ihr übernommenen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH unterausgelagert. Die Service Desk Services wurden an die DATAGROUP Service Desk GmbH, SiegburgPliezhausen, übertragendie Bereitstellung der Infrastruktur zur Erstellung von Reportings zur Messung und Monitoring von Leistungsindikatoren an die DATAGROUP Data Center GmbH, Frankfurt am Main, unterausgelagert. Wealthcap Mit der Wahrnehmung des technischen und kaufmännischen Property Management (u. a. technische Objektverwaltung, Steuerung Facility Management, Mieter- und kaufmännische Objektbetreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT- basierte Erfassung von Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkos- tenabrechnungen, Objektbuchhaltung) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immo- bilien-Spezial-AIF sind die IC Property Management GmbH, Frankfurt am Main, und die Tectareal Property Management GmbH, Essen betraut. Die Wealth Management Capital Holding GmbH (vorstehend und nachstehend „Wealthcap“) ist die unmittelbare Muttergesellschaft Muttergesell- schaft der Verwaltungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser der vorstehenden Funktionen auf Mutter- gesellschaften eine mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- Überwa- chungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Wei- sungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen gebo- tenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen Verwaltungsfunktio- nen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvestmentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ Interessen- konflikte“, hinausgehenden – Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen Auslagerungsunter- nehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete geeig- nete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt Unter- abschnitt Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels Interessenkonflikte“, sowie die ergänzenden Ausführungen Ausfüh- rungen im Anhang des Verkaufsprospektes.

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Samples: Investment Prospectus

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap WealthCap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen Bestimmungen der BaFin angezeigt: ■ interne Revision, ■ Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und Datenbanken. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung Prü- fung nach dem GWG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap WealthCap hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung War- tung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap hat die von ihr übernommenen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragen. Wealthcap WealthCap ist die unmittelbare Muttergesellschaft und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft von Wealthcap WealthCap und damit die mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwal- tungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen Funk- tionen auf Mutter- gesellschaften Muttergesellschaften der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Weisungsbefugnisse gegenüber Wealthcap WealthCap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maß- gabe des Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vor- schriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aus- gelagerte bzw. übertragene Aufgaben weiter übertragen. WealthCap hat die von ihr übernommenen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikationssysteme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Ver- waltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragen. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche gesetzliche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis Betriebsge- heimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung aufsichts- rechtliche Auslagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige des Vertriebsbeginns sind der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsge- sellschaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen Verwaltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvestmentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche RisikenRisi- ken“ unter der Überschrift „Risiken aus InteressenkonfliktenInteressenkonflik- ten“ hinausgehenden – Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen Auslagerungs- unternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen Anforderun- gen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte Interes- senkonflikte zu ermitteln, ihnen solchen vorzubeugen und diese sie ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte Interessenkon- flikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft”, Wesentliche Risi- ken“ Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt „Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels sowie die ergänzenden ergänzen- den Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes.

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Samples: Investment Prospectus

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- Verwal­ tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen gesetz­ lichen Bestimmungen der BaFin angezeigt: interne Revision, Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellungeinschließlich Finanzsanktionsprüfungen, Betrieb und Wartung der Informations- Informations­ und Kommunikationssysteme Kommunikations­ systeme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und Datenbanken, – Technisches und kaufmännisches Property Management inkl. Objektbuchhaltung in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien­Publikums­AIF und Immobilien­ Spezial­AIF. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür­ fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG (einschließlich Finanzsanktionsprüfung) wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations­ und Kommunikationssysteme Kommunikati­ onssysteme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap Teile dieser Leistungen hat die diese gruppenintern unterausgelagert. Mit der Wahrnehmung des technischen und kaufmännischen Property Managements (u. a. technische Objektverwaltung, Steu­ erung Facility Management, Mieter­ und kaufmännische Objekt­ betreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT­basierte Erfassung von ihr übernommenen Aufgaben Mietverträgen und Datenmanagement, Organisa­ tion der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenab­ rechnungen, Objektbuchhaltung) in Bezug auf bestimmte Immo­ bilien von mehreren Immobilien­Publikums­AIF und Immobilien­ Spezial­AIF sind die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions IC Property Management GmbH, SiegburgFrankfurt am Main und die Tectareal Property Management GmbH, übertragenEssen betraut. Die vorgenannten Dienstleister haben Teile dieser Leistungen unterausgelagert bzw. werden diese unterauslagern. Wealthcap ist die unmittelbare Muttergesellschaft der Verwal­ tungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft Mutterge­ sellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft Muttergesell­ schaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften Muttergesellschaften der Verwaltungsgesellschaft könnte Verwaltungs­ gesellschaft könnten diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- Überwachungs­ und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- Kündigungs­ und Weisungs- befugnisse Weisungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- gesetz­ liche Bestimmungen zum Geschäfts- Geschäfts­ und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- Aus­ lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin sind der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen Verwaltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvestmentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ hinausgehenden hinaus­ gehenden Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell­ schaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß ge­ mäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen vor­ zubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten Interessen­ konflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt Unter­ abschnitt „Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels sowie die ergänzenden Ausführungen Ausfüh­ rungen im Anhang des VerkaufsprospektesVerkaufsprospekts.

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Samples: Sales Contracts

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap WealthCap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen Bestimmungen der BaFin angezeigt: ■ interne Revision, ■ Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie den der Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und Datenbanken. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung Prü- fung nach dem GWG GwG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Wealth Management Capital Holding GmbH (vorstehend und nachstehend „WealthCap“) hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme Kom- munikationssysteme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft übernommen. Wealthcap hat die von ihr übernommenen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen Softwareappli- kationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragenübernommen. Wealthcap WealthCap ist die unmittelbare Muttergesellschaft der Ver- waltungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft von Wealthcap WealthCap und damit die mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften Muttergesellschaften der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Weisungsbe- fugnisse gegenüber Wealthcap WealthCap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Ausla- gerung weiterer Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen unter Einhaltung der gesetzli- chen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Aufgaben weiter übertragen. WealthCap hat die von ihr übernomme- nen Aufgaben in Bezug auf die Informations- und Kommu- nikationssysteme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAG- ROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragen. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche gesetzliche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis Betriebsge- heimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung aufsichts- rechtliche Auslagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen Verwal- tungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvest- mentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus InteressenkonfliktenInteressenkonflikte“ hinausgehenden – Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten Inte- ressenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft”Investmentge- sellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt „Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels Interessenkonflikte“, sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des Verkaufsprospektes.

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Samples: Verkaufsprospekt

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen der BaFin angezeigt: ■ interne Revision, ■ Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), ■ Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme Kommunikations- systeme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und Datenbanken, ■ kaufmännisches Property Management in Bezug auf be- stimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums- AIF und Immobilien-Spezial-AIF. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Verwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften (insbesondere des § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür- fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme Kommunika- tionssysteme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap hat die Mit der Wahrnehmung des kaufmännischen Property Managements (Mieter- und Eigentümerbetreuung, IT-basierte Erfassung von ihr übernommenen Aufgaben Mietverträgen, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen) in Bezug auf bestimmte Immo- bilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF wurde die Informations- IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, betraut. Wealth Management Capital Holding GmbH (vorstehend und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, übertragen. Wealthcap nachstehend „Wealthcap“) ist die unmittelbare Muttergesellschaft Muttergesell- schaft der Verwaltungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser der vorstehenden Funktionen auf Mutter- gesellschaften eine mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- Überwa- chungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Wei- sungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen gebo- tenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen Verwaltungsfunktio- nen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvestmentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus InteressenkonfliktenInteressen- konflikte“ hinausgehenden – Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen Auslagerungsunter- nehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete geeig- nete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt Unter- abschnitt Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels Interessenkonflikte“, sowie die ergänzenden Ausführungen Ausfüh- rungen im Anhang des Verkaufsprospektes.

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Samples: Sales Prospectus

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen der BaFin angezeigt: interne Revision, Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen und Datenbanken, – Technisches und kaufmännisches Property Management inkl. Objektbuchhaltung in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür- fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme Kommunikations- systeme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap hat die Mit der Wahrnehmung des technischen und kaufmännischen Property Management (u.a. technische Objektverwaltung, Steuerung Facility Management, Mieter- und kaufmännische Objektbetreu- ung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT-basierte Erfas- sung von ihr übernommenen Aufgaben Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnun- gen, Objektbuchhaltung) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF ist die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions IC Property Management GmbH, SiegburgFrankfurt am Main, übertragenund wird ab 01.05.2019 die Tectareal Property Manage- ment GmbH, Essen, betraut. Wealthcap ist die unmittelbare Muttergesellschaft der Verwal- tungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft Mutterge- sellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft Muttergesell- schaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften eine mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- und Kontrollpflichten Kontrollpflich- ten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Weisungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit Entschie- denheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift Überschrift‌ „Risiken aus Interessenkonflikten“ hinausgehenden – Interessen- konflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ Interes- senkonflikten“, bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des VerkaufsprospektesVer- kaufsprospektes.

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ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen der BaFin angezeigt: interne Revision, Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- nen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen und Datenbanken, – Technisches und kaufmännisches Property Management inkl. Objektbuchhaltung in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür- fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations- und Kommunikationssysteme Kommunikations- systeme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap hat die Mit der Wahrnehmung des technischen und kaufmännischen Property Management (u.a. technische Objektverwaltung, Steuerung Facility Management, Mieter- und kaufmännische Objektbetreu- ung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT-basierte Erfas- sung von ihr übernommenen Aufgaben Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnun- gen, Objektbuchhaltung) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien- Spezial-AIF ist die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions IC Property Management GmbH, SiegburgFrankfurt am Main, übertragenund wird ab 01.05.2019 die Tectareal Property Manage- ment GmbH, Essen, betraut. Wealthcap ist die unmittelbare Muttergesellschaft der Verwal- tungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft Mutterge- sellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft Muttergesell- schaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften eine mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwachungs- und Kontrollpflichten Kontrollpflich- ten sowie ihre Kündigungs- und Weisungs- befugnisse Weisungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit Entschie- denheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- liche Bestimmungen zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. einbringen.‌ Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige sind der Verwaltungsgesell- schaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung von Ver- waltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ hinausgehenden – Interessen- konflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ Interes- senkonflikten“, bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des VerkaufsprospektesVer- kaufsprospektes.

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Samples: Investment Prospectus

ÜBERTRAGENE VERWALTUNGSFUNKTIONEN/ AUSLAGERUNG/INTERESSENKONFLIKTE. Folgende Aufgaben und Funktionen wurden von der Verwal- Verwal­ tungsgesellschaft unter Berücksichtigung des § 36 KAGB auf Drit- te Dritte (auch solche innerhalb der Wealthcap Gruppe bzw. UniCredit Gruppe) übertragen und entsprechend den gesetzlichen Bestim- Bestim­ mungen der BaFin angezeigt: interne Revision, Prüfungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewin- Gewin­ nen aus schweren Straftaten (GeldwäschegesetzGwG) einschließlich Finanz­ sanktionsprüfungen, GwG), ■ Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Informations- Informations­ und Kommunikationssysteme Kommunikations­ systeme sowie den Betrieb ihrer Software- applikationen Softwareapplikationen und Datenbanken, – Technisches und kaufmännisches Property Management inkl. Objektbuchhaltung in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien­Publikums­AIF und Immobilien­ Spezial­AIF. Darüber hinaus ist aber auch eine Übertragung bzw. Auslagerung weiterer Aufgaben der KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Dritte nach Maßgabe des Bestel- lungsvertrages Bestellungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 36 KAGB) möglich. Die Dritten dürfen dür­ fen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausgelagerte bzw. übertragene Auf- gaben Aufgaben weiter übertragen. Mit der Wahrnehmung der internen Revision sowie der Prüfung nach dem GWG GwG (einschließlich Finanzsanktionsprüfungen) wurde die UniCredit Bank AG betraut. Wealthcap Die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, hat die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Infor- mations- Informations­ und Kommunikationssysteme Kommunikations­ systeme sowie den Betrieb der Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft übernommen. Wealthcap Teile dieser Leistungen hat die diese gruppenintern unterausgelagert. Mit der Wahrnehmung des technischen und kaufmännischen Property Managements (u. a. technische Objektverwaltung, Steu­ erung Facility Management, Mieter­ und kaufmännische Objekt­ betreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT­basierte Erfassung von ihr übernommenen Aufgaben Mietverträgen und Datenmanagement, Organi­ sation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenab­ rechnungen, Objektbuchhaltung) in Bezug auf bestimmte Immo­ bilien von mehreren Immobilien­Publikums­AIF und Immobilien­ Spezial­AIF sind die Informations- und Kommunikations- systeme sowie die Softwareapplikationen und Datenbanken der Verwaltungsgesellschaft auf die DATAGROUP Business Solutions IC Property Management GmbH, SiegburgFrankfurt am Main, übertragenund die Tectareal Property Management GmbH, Essen, betraut. Die vorgenannten Dienstleister haben Teile dieser Leis­ tungen unterausgelagert bzw. werden diese unterauslagern. Wealthcap ist die unmittelbare Muttergesellschaft der Verwal­ tungsgesellschaft, und die UniCredit Bank AG ist die Muttergesellschaft Mutterge­ sellschaft von Wealthcap und damit die mittelbare Muttergesellschaft Muttergesell­ schaft der Verwaltungsgesell- schaftVerwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung dieser Funktionen auf Mutter- gesellschaften eine mittelbare Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft Ver­ waltungsgesellschaft könnte diese unter Umständen daran gehindert ge­ hindert sein, ihre laufenden Überwachungs- Überwachungs­ und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- Kündigungs­ und Weisungs- befugnisse Weisungsbefugnisse gegenüber Wealthcap und der UniCredit Bank AG in der gebotenen Entschiedenheit und Härte auszuüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird bei Einschaltung Dritter gesetz- gesetz­ liche Bestimmungen zum Geschäfts- Geschäfts­ und Betriebsgeheimnis sowie zum Datenschutz und, sofern eine aufsichtsrechtliche Aus- Aus­ lagerung vorliegt, zu den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen auch in mit Dritten zu schließende Verträge einbringen. Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin sind der Verwaltungsgesell- schaft Ver­ waltungsgesellschaft keine sich aus der vorbeschriebenen Übertragung Über­ tragung von Ver- waltungsfunktionen Verwaltungsfunktionen ergebenden weiteren – d. h. über die in dem vorstehenden Absatz und in dem Kapitel „Die Investmentgesell- schaftInvestmentgesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ hinausgehenden hinausgehen­ den Interessen- konflikte Interessenkonflikte bekannt. Die Verwaltungsgesellschaft und das jeweilige Auslagerungsunternehmen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen geeignete Vorkehrungen treffentref­ fen, um etwaige Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen vorzu­ beugen und diese ggf. beizulegen. Zu möglichen Interessenkonflikten Interessenkon­ flikten im Übrigen bzw. zu Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, vgl. das Kapitel „Die Investmentgesellschaft, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, Unterabschnitt “ unter der Überschrift „Risiken aus Interessenkonflikten“ bzw. den Abschnitt „Grundlagen“ dieses Kapitels im Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell­ schaft“ sowie die ergänzenden Ausführungen im Anhang des VerkaufsprospektesVerkaufsprospekts.

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