Common use of Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- gesellschaft Clause in Contracts

Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- gesellschaft. Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- gesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungsge- sellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.

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