Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis Musterklauseln

Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis. Das BMEL fördert über Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) den Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis. Im Rahmen des vorgesehenen deutschlandweiten Netzwerkes von Demonstrationsbetrieben werden Themennetzwerke zur Ver- besserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen in der Aufzucht und Haltung nicht schnabelgekürzter Legehennen eingerichtet. Die Betreuung der teilnehmenden Betriebe und die Koordinierung des Netzwerkes werden durch das von der BLE beauftragte Tierschutz- Kompetenzzentrum sichergestellt. Daneben fördert das BMEL Beratungsinitiativen, durch die eine inten- sive Beratung und regelmäßige Betreuung von Einzelbetrieben vor und während der Umstellung auf die Aufzucht und Haltung nicht schnabel- gekürzter Legehennen ermöglicht wird. In diesem Rahmen wird unter anderem ein softwarebasiertes Beratungsinstrument zur systematischen Analyse komplexer Betriebszusammenhänge, das sowohl auf die kon- ventionelle als auch die ökologische Legehennenhaltung angewendet werden kann, erprobt und im Anschluss an das betreffende Beratungs- projekt im ersten Quartal 2016 online zur Verfügung gestellt. Zuvor werden kostenfreie Beraterschulungen durchgeführt, um eine möglichst rasche Verbreitung in der Praxis zu erreichen. Alle Ergebnisse der MuD und Beratungsprojekte werden über das Inter- net veröffentlicht. Das BMEL richtet darüber hinaus in einem seiner nachgeordneten Bereiche (Ressortforschung oder BLE) eine Informationsplattform ein, über die alle relevanten abgeschlossenen, laufenden und geplanten Forschungs-, Demonstrations- und Beratungsprojekte abgerufen werden können.
Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis. Das BMEL fördert über Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) den Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis. Auf der Grundlage der Ergebnisse abgeschlossener Forschungs- projekte wird im Rahmen des vorgesehenen deutschlandweiten Netzwerkes von Demonstrationsbetrieben ein Themennetzwerk zur Verbesserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen in der Auf- zucht nicht schnabelgekürzter Puten eingerichtet. Die Betreuung der teilnehmenden Betriebe und die Koordinierung des Netzwerkes werden durch das von der BLE beauftragte Tierschutz-Kompetenzzentrum sichergestellt. Sobald aufgrund der Ergebnisse der Forschungsvorhaben und der MuD ein Ausstieg aus dem Schnabelkürzen in der Breite der Praxis möglich erscheint, wird die Entwicklung geeigneter Beratungsinstrumente für die Putenhaltung analog zum Legehennensektor vorangetrieben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.