Übertragungen des Treuhandverhältnisses durch den Anleger. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem Vertrag durch den Anleger ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Förderkreises möglich. Die Zustimmung steht im freien Ermessen des Förderkreises, und kann insbesondere dann verweigert werden, wenn der Übertragungsempfänger nicht Mitglied des Förderkreises ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhänderische Beteiligung
Übertragungen des Treuhandverhältnisses durch den Anleger. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem Vertrag durch den Anleger ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Förderkreises möglich. Die Zustimmung steht im freien Ermessen des Förderkreises, und kann insbesondere dann verweigert werden, wenn der Übertragungsempfänger Über- tragungsempfänger nicht Mitglied des Förderkreises ist.
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Samples: Treuhandvertrag