Common use of Übertragungssicherheit, Verschlüsselung Clause in Contracts

Übertragungssicherheit, Verschlüsselung. Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, insbesondere Transport- und Datenträgerverschlüsselung • Verschlüsselung der Datenträger (Festplatten) und Datenübertragung • E-Mail-Kommunikation mit TLS Verschlüsselung • Anhänge auf Wunsch per sicherer Datenaustauschplattform / Secure File Transfer • Versand kennwortgeschützter Dateien • Verschlüsselung mobiler Geräte, gesonderte Arbeitsanweisung für Umgang mit Datenträgern am Arbeitsplatz (Workstation Security). Es sind keine USB-Sticks / mobile Festplatten gestattet • Nutzung https-Verbindung, VPN-Anbindung • rechtssichere Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399 • Kein Postversand von sensiblen Daten • Botentransport durch Auftragnehmer oder Auftraggeber • Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung

Appears in 5 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo