Ausgeschlossene Materialien-Definition

Ausgeschlossene Materialien bezeichnet alle Materialien, einschließlich Software, Zusätzliche Materialien oder Benutzerdokumentation (insbesondere alle Computerprogramme und ihre Module, Komponenten, Funktionen und Merkmale, erläuternde Materialien in Papierform oder elektronischer Form, Inhalte und sonstige Materialien), die dem Lizenznehmer unabhängig von dem Vertriebsweg oder der Vertriebsform geliefert oder bereitgestellt werden oder die sich auf einem an den Lizenznehmer gelieferten Datenträger befinden, und für die Folgendes gilt: (a) Der Lizenznehmer hat für sie keinen Lizenznachweis oder (b) der Lizenznehmer hat nicht (durchgehend) die für sie anfallenden Gebühren bezahlt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass sich Ausgeschlossene Materialien aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Zusammenhang mit den Lizenzierungsmechanismen von Autodesk auf Datenträgern befinden oder Teil von Downloads sein können und dass dies in keiner Weise ein Recht zur Benutzung der Ausgeschlossenen Materialien gewährt, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
Ausgeschlossene Materialien bezeichnet alle Materialien, einschließlich Software, Zusätzliche Materialien oder Benutzerdokumentation (insbesondere alle Computerprogramme und ihre Module, Komponenten, Funktionen und Merkmale, erläuternde Materialien in Papierform oder elektronischer Form, Inhalte und sonstige Materialien), die dem Lizenznehmer unabhängig von dem Vertriebsweg oder der Vertriebsform geliefert oder bereitgestellt werden oder die sich auf einem an den Lizenznehmer gelieferten Datenträger

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  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Vertrag bezeichnet die Gesamtheit von Rechten und Pflichten der PAR- TEIEN, welche sich je nach Einzelfall er- geben aus (a) dem ANGEBOT, (b) die- sen AGB HOTLINE, (c) der AVV und (d) den sonstigen im ANGEBOT referenzier- ten Anlagen; der VERTRAG kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Gegenzeichnung durch die GE- SELLSCHAFT gegenüber dem KUN- DEN zustande; "CONTRACT" means the entirety of the rights and obligations of the PARTIES arising, as the case may be, from (a) the OFFER, (b) these GTC HOTLINE, (c) the DPA and (d) the other annexes refer- enced in the OFFER; the CONTRACT shall be concluded by written order con- firmation or countersignature by the COMPANY vis-à-vis the CUSTOMER;