Immaterialgüterrechte Dritter-Definition

Immaterialgüterrechte Dritter. Dem Kunden obliegt die alleinige Verantwortung für die Erlangung von Immaterialgüterrechten am Vertragsgegenstand, inklusive dem beauftragten Design der Waren sowie an allen gedruckten Inhalten, Entwürfen und fertig gestellten Mustern. Der Kunde hält Mondi für alle Ansprüche, Kosten, Schadenersatzzahlungen und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schad- und klaglos, die auf die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zurückzuführen sind. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung bleiben die Immaterialgüterrechte an allen schriftlichen oder von Mondi festgelegten Spezifikationen sowie an Mustern, Musterrollen, Modellen, etc. ausschließliches Eigentum von Mondi. 9. Intellectual Property Rights of Third Parties The Customer shall bear the sole responsibility for the obtaining of intellectual property rights in the subject of the Contract, including, but not limited to, ordered design of the goods as well as in all printed matter, drafts and completed specimens and shall indemnify Mondi and keep Mondi indemnified against all claims, costs, damages, and expenses (including legal expenses) resulting from any actual or alleged infringement of any third party intellectual property rights. Notwithstanding the above, the intellectual property rights in any specifications written or determined by Mondi as well as samples, sample rolls, patterns, etc. shall remain the exclusive property of Mondi.

Examples of Immaterialgüterrechte Dritter in a sentence

  • Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und Premedia im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  • Der Nutzer ist verpflichtet, den Versand, die Speicherung oder den Empfang von elektronischen Nachrichten zu unterlassen, deren Inhalte Urheberrechte, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

  • Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass durch die Nutzung des Materials nicht gegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen].

  • Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und TTG im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  • In diesem Zusammenhang unterlässt es der Auftraggeber insbesondere Informationen zu verbreiten, die die Urheberrechte oder Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

  • Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung und deren vertragsgemässe Nutzung Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter nicht verletzen.

  • Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und KöR im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  • Es ist insbesondere, jedoch nicht abschliessend untersagt: › Aufrufe zur Gewalt › Rassendiskriminierung › Anleitungen / Anstiftung zu strafbarem Verhalten › Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotterie- gesetzes › Ehrverletzende Äusserungen über Dritte oder per- sönlichkeitsverletzende Publikationen › Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

  • Der Kunde versichert und garantiert, dass er über alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, um o.e. Leistungen zu erfüllen und dass insbesondere die Publikation der von ihm heraufgeladenen Inhalte keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzt.

  • Im Falle, dass ein Produkt von Köhli Informatik, Immaterialgüterrechte Dritter verletzten sollte und der Kunde daher von Dritten direkt oder indirekt in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Köhli Informatik hiervon unverzüglich unterrichten.

Related to Immaterialgüterrechte Dritter

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.