Immaterialgüterrechte Dritter-Definition

Immaterialgüterrechte Dritter. Dem Kunden obliegt die alleinige Verantwortung für die Erlangung von Immaterialgüterrechten am Vertragsgegenstand, inklusive dem beauftragten Design der Waren sowie an allen gedruckten Inhalten, Entwürfen und fertig gestellten Mustern. Der Kunde hält Mondi für alle Ansprüche, Kosten, Schadenersatzzahlungen und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltskosten) schad- und klaglos, die auf die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zurückzuführen sind. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung bleiben die Immaterialgüterrechte an allen schriftlichen oder von Mondi festgelegten Spezifikationen sowie an Mustern, Musterrollen, Modellen, etc. ausschließliches Eigentum von Mondi. 9. Intellectual Property Rights of Third Parties The Customer shall bear the sole responsibility for the obtaining of intellectual property rights in the subject of the Contract, including, but not limited to, ordered design of the goods as well as in all printed matter, drafts and completed specimens and shall indemnify Mondi and keep Mondi indemnified against all claims, costs, damages, and expenses (including legal expenses) resulting from any actual or alleged infringement of any third party intellectual property rights. Notwithstanding the above, the intellectual property rights in any specifications written or determined by Mondi as well as samples, sample rolls, patterns, etc. shall remain the exclusive property of Mondi.

Examples of Immaterialgüterrechte Dritter in a sentence

  • Sollte ein APEX-Service Gegenstand eines durch Dell freigestellten Anspruchs werden oder dies nach Ansicht von Dell wahrscheinlich sein, kann Dell nach eigenem Ermessen (1) den betroffenen APEX-Service modifizieren oder einen Ersatz schaffen, der nicht gegen die Immaterialgüterrechte Dritter verstößt; oder (2) den APEX-Service beenden und die von Ihnen an Dell im Voraus gezahlten Gebühren für den Teil des APEX-Service erstatten, der infolge der Beendigung nicht mehr bereitgestellt wird.

  • Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und Premedia im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  • Garantien bezüglich der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder dahingehend, dass durch die Nutzung des Materials nicht gegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen wird [und die übertragende Partei gewährleistet oder garantiert auch nicht, dass das Material oder die Modifikationen keine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt/darstellen].

  • Der Nutzer ist verpflichtet, den Versand, die Speicherung oder den Empfang von elektronischen Nachrichten zu unterlassen, deren Inhalte Urheberrechte, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

  • Der Kunde versichert und garantiert, dass er über alle notwendigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, um o.e. Leistungen zu erfüllen und dass insbesondere die Publikation der von ihm heraufgeladenen Inhalte keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzt.

  • Der Affiliate gibt Gewähr dafür, dass die Affiliate-Website keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzt.

  • PEAKSOLUTION ist nicht bekannt, dass, vorbehaltlich Ziffer 4.4, an der Software des Gegenstandes Urheber-, Patent- oder sonstige gewerblichen Schutz- oder Immaterialgüterrechte Dritter - im In- oder im Ausland – bestehen.

  • Lieferung frei von Rechten (insbesondere Eigentums- und Sicherungsrechen) Dritter ist, dass dem AG lastenfreies Eigentum eingeräumt wird und dass durch die Leistung und ihre Verwendung keine Schutz- oder Immaterialgüterrechte Dritter im In- und Ausland verletzt werden.

  • Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und TTG im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

  • Der Kunde verpflichtet sich, (z.B. bei der Übernahme von Texten, Daten oder Software Dritter auf Server von Köhli Informatik AG) alle Immaterialgüterrechte Dritter zu beachten.

Related to Immaterialgüterrechte Dritter

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.