Initial Margin-Definition

Initial Margin. “Einschuss” für den CFD‐Handel bezeichnet die erforderliche Marge, die das Unternehmen benötigt, um eine Position zu eröffnen.
Initial Margin. “Einschuss” für den CFD-Handel bezeichnet die erforderliche Marge, die das Unternehmen benötigt, um eine Position zu eröffnen. "Introducing Broker" – “Einführenden Brokers” bezeichnet eine Person (oder eine juristische Person), die vom Unternehmen und / oder von den Kunden für die Weiterleitung von Kunden an das Unternehmen und / oder für die Beratung dieser Kunden und / oder die Ausführung der Transaktionen dieser Kunden gegenüber dem Unternehmen vergütet wird.
Initial Margin hat in Bezug auf ein FCM-Clearing-Mitglied die in Kapitel I Ziffer 1.2.1 der FCM-Bestimmungen zugewiesene Bedeutung. "Nicht Betroffener FCM Beitrag" (Non-Affected FCM Contribution) hat die dem Begriff "Non-Affected FCM Contribution" in Ziffer 3.2.1 Absatz (7) der FCM-Ausfall- Bestimmungen zugewiesene Bedeutung.

Examples of Initial Margin in a sentence

  • Dies kann bei nicht vollständig finanzierten Derivaten bedeuten, dass Sicherheiten als Ersteinschuss (Initial Margin) und/oder Nachschuss (Variation Margin) beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen.

  • Die Va- riation Margin muss auf Verlangen des Brokers zu- sätzlich zur Initial Margin geleistet werden (so ge- nannter «Margin Call»).

  • Beginn Variation Margin Initial Margin Meldepflicht 0D/2023 47 Nachweispflicht Anpassung der Vertragsdokumentation (Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte) Mit EMIR werden die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin- gungen für OTC-Derivate grundlegend neu geregelt.

  • Die Hö- he der Initial Margin bestimmen die zentralen Gegenparteien in der Regel mittels finanzmathematischer Verfahren als den Betrag, der bei Annahme bestimmter extremer Marktpreisänderungen dem potenziellen Wiedereindeckungsaufwand nach Glattstellung des Kontraktes entspricht.

  • Bei der Anmeldung von OTC- Transaktionen zum Clearing gelten die Mindestanforderungen für Ersteinschuss (Initial Margin) und Nachschuss (Variation Margin) nach Maßgabe der relevanten Clearingstelle sowie mögliche weitere Marginanforderungen nach Maßgabe der SEC oder der CFTC.

  • Die Bank wird ihre gegenüber der zentralen Gegenpartei bestehende Verpflichtung zur Stellung von Initial Margin - soweit möglich - durch die Stellung von Sicherheiten gleicher Art und Güte, wie die ihr von dem Vertragspartner als Sicherheit verpfändeten oder als Vollrechte übertragenen Vermögenswerte, erfüllen.

  • Um die Initial Margin-Anforderungen der zentralen Gegenparteien zu decken, wird der Vertragspartner auf Anforderung der Bank dieser bankmäßige Si- cherheiten mindestens in Höhe der Initial Margin stellen.

  • Während der Dauer einer Transaktion kann der Broker die erfor- derliche Initial Margin erhöhen oder eine Marge für eine Transaktion festlegen und verlangen, die ur- sprünglich ohne Marge abgeschlossen wurde.

  • Rückübertragung von ge- stellten Sicherheiten in Höhe des Betrages verlangen, um den der Wert der gestellten Sicherheiten die Summe aus Initial Margin und Bank Margin übersteigt.

  • Zum Clearing eingereichte OTC-Derivatekontrakte werden Mindest- anforderungen an Ersteinschusszahlungen (Initial Margin) und Nachschusszahlungen (Variation Margin) unterliegen, die von der jeweiligen Clearingstelle festgelegt werden, sowie möglicherweise von der SEC oder der CFTC festgelegten Einschussanforderungen.

Related to Initial Margin

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.