GARANTIEBEDINGUNGEN Voorbeeldclausules

GARANTIEBEDINGUNGEN. Ein Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiefrist vom Abnehmer geltend gemacht werden. Der Abnehmer kann sich auf die Garantie berufen, indem er Mängel schriftlich innerhalb der Garantiefrist bei der Verkaufsstelle bzw. dem Monteur anzeigt, von dem der Abnehmer die Produkte von Coram International erworben hat. Für einen gülti- gen Anspruch auf die Garantie ist der Abnehmer verpflichtet, einen Kaufbeleg (Kassenbon oder Rechnung), der das Kaufdatum deutlich ausweist, vorzulegen. Das Datum der Einreichung der Mängelanzei- ge durch den Abnehmer ist entscheidend für die Geltung der oben genannten Garantie. Ergänzend zum vorigen Absatz kann der gewerbliche Abnehmer sich nur auf die Garantie berufen, wenn: - Die Montage durch einen kompetenten Monteur oder einen Fachmann erfolgt ist; - Die Pflege der Produkte regelmäßig und fachkundig, wie in der zu den Produkten beigefügten Gebrauchsanweisung beschrieben, ausgeführt wurde; - Die Montage- und Pflegevorschriften beachtet wurden. Der Abnehmer kann keinen Garantieanspruch geltend machen, wenn: - Die von Coram International gelieferten Produkte nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden; - Eine normale Abnutzung vorliegt; - Anpassungen an den von Coram International gelieferten Produkten erfolgt sind; - Zerbrechliche Teile wie Glas oder Leuchtmittel durch einen Bruch mangelhaft sind; - Es sich bei den Ersatzteilen um Batterien und Lampen handelt; - Eine übermäßige Belastung oder eine falsche, unsachgemäße oder unnatürliche Nutzung der Produkte erfolgte; - Eine durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstandene Beschädigung vorliegt; - Durch eine mangelnde Pflege, falsche Pflege oder die Nutzung falscher Reinigungsmittel entstandene Beschädigungen vorliegen (siehe nachfolgend Artikel V); - Eine unsachgemäße Montage vorgenommen wurde oder Teile „fremder Herkunft“ verwendet wurden; - Beschädigungen während der Montage erfolgt sind; - Eine Beeinträchtigung durch chemische/elektrochemische Stoffe oder Elektrizität erfolgt ist; - Schaden durch höhere Gewalt (unter anderem Naturkatastrophen) entstanden ist; - Der Abnehmer die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Abweichungen im Zusammenhang mit der gelieferten betreffenden Farbe, Abriebfestigkeit, Struktur usw., die unter technischen Gesichts- punkten akzeptabel sind gemäß den geltenden, gebräuchlichen Nor- men sowie Handelsbräuchen, schließen den Garantieanspruch aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN. Cortina bietet eine Garantie auf eventuelle Konstruktions-, Material- beziehungsweise Lackfehler an Ihrem Cortina- Fahrrad, wobei die folgenden Bedingungen gelten:
GARANTIEBEDINGUNGEN. Aufgrund der folgenden Bedingungen gewährt Alpina Garantie auf eventuelle Konstruktions-, Material- beziehungsweise Lackfehler: