Vertraulichkeit Sample Clauses

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang mit dem Kaufvertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sind, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder • von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.
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Vertraulichkeit. Vertrauliche Informationen“ bedeutet für die Zwecke dieser Bestellung: (i) die Bestimmungen dieser Bestellung; (ii) alle Informationen und Materialien, die der Xxxxxx gegenüber dem Lieferanten offenlegt oder dem Lieferanten zur Verfügung stellt, einschliesslich das Eigentum des Käufers; (iii) alle vom Eigentul des Kaüfers durch das Personal des Lieferanten abgeleiteten Informationen; und (iv) alle Geistigen Eigentumsrechte des Käufers (wie in Abschnitt 5 definiert).
Vertraulichkeit. The Buyer will disclose or make available to the Supplier information relating to Unilever group business or products (“Confidential Information”). The existence and content of these Terms and the Agreement are also Confidential Information.
Vertraulichkeit. 22.1 Jegliche zwischen den Partien ausgetauschte Informationen sind vertraulich zu behandeln, sie dürfen Dritten nicht bekannt gegeben werden und dürfen geschäftlich nur zum Zwecke und in dem Umfang des Vertrags entsprechend der Regelungen des Vertrags genutzt werden. 22.2 Den Parteien bleibt gleichwohl vorbehalten, Dritten Informationen zugänglich zu xxxxxx, vorausgesetzt, dass die Information dem Dritten bereits bekannt war zum Zeitpunkt des Empfangs der Information oder die Information öffent- lich bekannt ist oder wird, sofern dies nicht auf einem Vertragsbruch einer der Parteien beruht, oder wenn die Information von einer dritten Partei, die xxxxxx Verschwiegenheitspflicht unterliegt, empfangen wurde oder es nach den an- wendbaren Gesetzen und Regelungen notwendig ist. 22.3 Informationen dürfen Dritten bekannt gegeben werden in dem Umfang, wie es für die Durchführung des Vertrages oder die Nutzung der Lieferungen / Leistun- gen notwendig ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger solcher Informationen einer Verschwiegenheitsverpflichtung entsprechend dieser Nummer 22 unter- worfen wird. 22.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Erwerbers darf der Lieferer kei- ne Pressemitteilungen unter Nutzung der Geschäftsbezeichnung des Erwer- bers oder dessen Logos herausgeben oder damit werben, dass der Vertrag geschlossen xxxxxx ist. 22.5 Die Verpflichtungen nach dieser Nummer 22 überdauern das Ablaufen / eine Kündigung des Vertrages, sie bleiben für die Xxxxx von zehn (10) Jahren nach Ablauf / Kündigung des Vertrags in Kraft.
Vertraulichkeit. 5.1. Keine Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, außer wenn es für die Ausübung ihrer Rechte oder Pflichten gemäß dem Vertrag notwendig ist oder wenn es in schriftlicher Form von der anderen Partei ausdrücklich genehmigt wurde. Jede Partei hat solche Sorgfalt zum Xxxxxx vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei anzuwenden, wie sie zum Xxxxxx entsprechender eigener vertraulicher Informationen angewendet wird, wobei in keinem Fall weniger als die angemessene Sorgfalt angewendet wird. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an eine andere Person oder Einrichtung weitergeben als ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater, Vertragspartner und Rechtsberater, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen, um die Absicht der Vereinbarung zu verwirklichen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen dieser Klausel..
Vertraulichkeit. Ungeachtet sonstiger Vertraulichkeitsverpflichtungen zwischen den Parteien, gelten personenbezogene Daten, die von Qualcomm oder im Namen von Qualcomm bereitgestellt werden oder anderweitig vom Lieferanten infolge der Erbringung von Dienstleistungen an Qualcomm gemäß dem Vertrag und/oder diesen Datenverarbeitungsbedingungen erhalten oder erhoben werden, als vertrauliche Informationen von Qualcomm, selbst wenn keine Bezeichnung oder Kennzeichnung vorhanden ist, und der Lieferant darf ohne schriftliche Anweisung von Qualcomm keine personenbezogenen Daten offenlegen oder Auskunft über sie geben. Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragsverarbeiter, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, Vertraulichkeitsverpflichtungen entsprechend diesen Datenverarbeitungsbedingungen übernommen haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien verpflichte n sich, alle kaufm nnischen, technischen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen der jeweils anderen Partei , die einer Partei durch die Gesch ftsbeziehung bekannt oder zug nglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln, ausschlie lich f r die Zwecke der Gesch ftsbeziehung zu verwenden und nur an Mitarbeiter weiterzugeben, die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind . 2. Die Parteie n verpflichte n sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Form zur Verf gung zu stellen, es sei denn, die jeweils andere Partei hat zuvor schriftlich zugestimmt , und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um den Zugr iff durch Dritte auf vertrauliche Informationen zu verhindern. 3. Die Vertraulichkeit gilt f r alle Informationen, die d ie Parteien sich gegenseitig offenbar en oder zug nglich mach en , die aufgrund ihres Inhalts oder ihrer Natur f r einen verst ndigen Dritten als vertraulich oder Gesch ftsgeheimnis erkennbar sind (" Vertrauliche Informationen "). Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht oder nicht mehr f r Informationen, die nach weislich (i) ffentlich zug nglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei der Vertraulichen Information Empf nger dies zu vertreten hat, (ii) zum Zeitpunkt ihrer Erlangung ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bereits bei m Emp f nger vorhanden waren oder vo m Empf nger nachtr glich unabh ngig entwickelt wurden, (iii) von Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden, vorausgesetzt, dass der Dritte durch die Bereitstellung der Informationen keine Vertr aulichkeitsverpflichtung nach Wissen des Empf ngers verletzt hat, oder (iv) vom Empf nger unabh ngig entwickelt wurden, ohne auf vertrauliche Informationen zur ckzugreife n, oder (v) die Vertraulichen Informationen einer Open -Source -Lizenz unterliegen . Der Empf nger tr gt die Beweislast f r das Vorliegen einer der oben genannten Ausnahmen. 4. Auf Verlangen der jeweils anderen Partei muss der Empf nger die erhaltenen vertraulichen Informationen so vollst ndig wie m glich zur ckgeben. Anstelle der R ckgabe kan n der Empf nger die vertraulichen Informationen vernichten oder l schen. In diesem Fall muss die Vernichtung oder L schung auf Anfrage schriftlich best tigt werden. Diese Verpflichtung ist ausgeschlossen in Bezug auf vertrauliche Informationen, (i) die in routinem igen Backups gespeichert sind, oder (ii) die aufgrund von Gesetzen, V...
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Vertraulichkeit. 13.1. Die Parteien sind an eine bereits bestehende separate Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden. Wenn jedoch keine solche Vertraulichkeitsvereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung besteht, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 13. 13.2. Keine der Parteien darf Informationen weitergeben, die von der offenlegenden Partei („offenlegende Partei“) erhalten wurden, die mündlich oder schriftlich als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt eingestuft ist oder in einem Kontext verwendet wird, in dem der empfangenden Partei („Empfänger“) vernünftigerweise klar sein sollte, dass die Informationen vertraulich oder proprietär behandelt werden müssen, unabhängig davon, ob die Wörter „vertraulich“ oder „proprietär“ verwendet werden. Bevor der Empfänger vertrauliche oder geschützte Informationen erhält, kann die offenlegende Partei vom Empfänger verlangen, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. 13.3. Der Empfänger schützt diese Informationen mit der gleichen Sorgfalt, die er zum Xxxxxx seiner eigenen sensiblen Geschäftsdaten verwendet, jedoch nicht mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt und gibt diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weiter. 13.4. Nach Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung gibt der Empfänger unverzüglich alle vertraulichen Informationen zurück, die von der offenlegenden Partei übergeben wurden. 13.5. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur auf einer „Need-to-Know“-Basis gegenüber seinen Mitarbeitern offenlegen. 13.6. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für vertrauliche Informationen: a) die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder nach der Offenlegung auf andere Xxxxx öffentlich bekannt werden, ohne dass dies einem Verstoß gegen diese Vereinbarung geschuldet ist;
Vertraulichkeit. Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung kann es für jede Partei (die „offenlegende Partei“) erforderlich sein, gegenüber der anderen Partei (die „empfangende Partei“) Informationen offenzulegen, oder die empfangende Partei kann ansonsten von der offenlegenden Partei bestimmte vertrauliche Informationen einholen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die mündlich oder schriftlich als vertraulich eingestuft wurden oder Informationen, die offensichtlich ihrer Natur nach vertraulich sind oder in einem Zusammenhang verwendet werden, in dem die empfangende Partei vernünftigerweise hätte verstehen müssen, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind, egal ob das Wort „vertraulich“ verwendet wird oder nicht. Vertrauliche Informationen umfassen technische, finanzielle oder geschäftliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Patente oder Patentanmeldungen, Geschäftspläne, Projektionen, Marketingpläne, Kundenlisten und andere Informationen über Kunden- oder Klienten-Beziehungen, Produktpläne und -kosten, Betriebsmethoden, Schaltpläne, Studien, Angebotsstrategie, Spezifikationen, Zeichnungen, Fotografien, Modelle, Mock-ups, Entwürfe, Testergebnisse, Recherche-, Prozess- und Fertigungsinformationen, Programmiercode, Computersoftware, Softwaretools und Beschreibungen von Funktionen und Merkmalen von Software, Quellcode, Computerhardware-Designs und xxxxx anderen verwandten Materialien, die solche Informationen oder Materialien enthalten oder ganz oder teilweise widerspiegeln. Vertrauliche Informationen enthalten nicht Informationen (i) die dem Empfänger vor der Offenlegung durch den Offenlegenden bekannt waren und für die der Empfänger den Nachweis erbringen kann, dass sie rechtmäßig in seinem Besitz waren und er keine Verpflichtung hatte, sie geheim zu halten; (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich verfügbar waren oder nach der Offenlegung auf andere Xxxxx öffentlich verfügbar wurden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorlag; (iii) die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden; (iv) die nach vorheriger schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei freigegeben werden; (v) die von der empfangenden Partei von einem Dritten übermittelt werden und es seitens der empfangenden Partei keine Kenntnis oder keinen Xxxxx für die Annahme gab, dass der Dritte die Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat und zur Geheimhaltung verpflichtet war; und (vi) die durch staatliche oder geric...
Vertraulichkeit. Recipient (a) will not disclose Confidential Information of Discloser to any third party unless Discloser approves the disclosure in writing or the disclosure is otherwise permitted under this Section 8; (b) will use the same degree of care to protect Confidential Information of Discloser as it uses to protect its own confidential information of a similar nature, but in no event less than reasonable care; and (c) may disclose Confidential Information of the Discloser only to its employees, Affiliates, agents, and contractors with a need to know, and to its auditors and legal counsel, in each case, who are under a written obligation (or other professional obligation) to keep such information confidential using standards of confidentiality no less restrictive than those required by this Section 8. These obligations will continue for a period of two (2) years following initial disclosure of the particular Confidential Information. A Recipient may disclose Confidential Information if it is required to do so by applicable law, regulation or court order but, where legally permissible and feasible, will provide advance notice to the Discloser to enable the Discloser to seek a protective order or other similar protection.
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