Änderungen des Vertragsverhältnisses Musterklauseln

Änderungen des Vertragsverhältnisses. 15.1 Der Anbieter behält sich vor, diese Nut- zungsbedingungen sowie kostenpflichtige Anwendungen, jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertrags- verhältnisse an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen oder im Hinblick auf Weiterentwicklungen der Anwendung oder des technischen Fortschritts anzupas- sen, wobei die Grund-Funktionalität der An- wendung erhalten bleiben. 15.2 Mit Ausnahme von Änderungen, die auf- grund der wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Anwendung und/oder die Sicherheit keinen Aufschub erlauben, wird der Besteller über derartige Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor dem ge- planten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis gesetzt, sofern mit der Anpassung eine Beschränkung in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten oder sonstige nicht nur unerhebliche Nachteile (z.B. Anpas- sungsaufwand) einhergehen. Sofern der Be- steller nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zu- gang der Mitteilung widerspricht und die In- anspruchnahme der Anwendung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Wider- spruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der An- bieter ist berechtigt, im Falle eines Wider- spruchs das Vertragsverhältnis unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird der Besteller auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hingewiesen.
Änderungen des Vertragsverhältnisses. 15.1. Wir behalten uns vor, im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung der berechtigten Nut- zerinteressen Änderungen der Nutzungsbedingungen und/oder unserer Serviceleistungen nach Maßgabe dieser Klausel einzuführen. Änderungen werden insbesondere eingeführt, um die Bedienbarkeit und Nutz- barkeit zu verbessern und/oder zu vereinfachen. Dabei gehen Änderungen auf Umstände zurück, die nach Vertragsschluss eintreten. Der Gesamtcharakter, also das Wesentliche der Nutzungsbedingungen und/oder Serviceleistungen bleibt dabei unverändert, sodass allenfalls einzelne Randfunktionalitäten entfallen und/o- der geändert werden können. Dabei werden wir Änderungen nur einführen, wenn das Interesse an der Än- derung überwiegt. Dies gilt auch für Firmware-Updates beim Bosch eBike-Bordcomputer und/oder andere Komponenten. 15.2. Bosch behält sich darüber hinausgehend vor, diese Nutzungsbedingungen und/oder unsere Serviceleis- tungen entsprechend der Regelungen dieser Klausel jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehen- den Nutzungsverhältnisses zu ändern. Über derartige Änderungen werden Sie mit einer angemessenen Frist vor Wirksamkeit der Änderungen, mindestens aber 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der jeweiligen Änderung, per E-Mail in Kenntnis gesetzt. In der jeweiligen Änderungsmitteilung werden Sie auf Ihr jeweilig bestehendes Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs sowie des Unterlassens eines Widerspruchs hingewiesen. Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der E-Mail mit Änderungsmitteilung widersprechen, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. 15.3. Im Falle Ihres Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

Related to Änderungen des Vertragsverhältnisses

  • Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.