Technische Bedingungen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vertragsgemässer Zugang zu den Somfy-Services nur unter der Voraussetzung gewährt werden kann, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Zur Nutzung der Somfy-Services müssen die Automatisierungs-Systeme zwecks Kompatibilität folgende Kommunikationsprotokolle beinhalten: • Radio Technology Somfy RTS- oder io-homecontrol- Protokoll oder • ein anderes Kommunikationsprotokoll, welches mit den Somfy Services für ferngesteuerte Hausautomatisierungs-Systeme kompatibel ist. Der Teilnehmer wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass ihm beim Erwerb der Hausautomatisierungssysteme Installationsanleitungen übergeben worden sein müssten, und dass die Installation der Produkte den in der jeweiligen Installationsanleitung enthaltenen technischen Anforderungen entsprechen muss. Weitere Voraussetzung für das ordnungsgemässe Funktionieren der Somfy-Services ist, dass der Teilnehmer über eine Telekommunikationsanlage verfügt, die mit dem Hausautomatisierungssystem, wie folgt verbunden werden kann: - über kompatible ADSL-Modems oder Router. Eine Liste kompatibler ADSL-Modems oder Router finden Teilnehmer unter der Website xxx.xxxxx.xx oder sie können sich hierzu bei ihrem Lieferanten beraten lassen. Die ordnungsgemässe Konfiguration des Routers oder des Modems gehört nicht zum Leistungsumfang der Somfy-Services und ist allein vom Teilnehmer sicherzustellen.
Technische Bedingungen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vertragsgemäßer Zugang zu den Somfy-Services nur unter der Voraussetzung gewährt werden kann, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Diese Produkte müssen - versehen sein mit einem kompatiblen Kommunikationsprotokoll (Radio Technology Somfy RTS- oder io-homecontrol- Protokoll) oder - versehen sein mit einem sonstigen Protokoll, welches kompatibel ist mit den von Somfy angebotenen Services für ferngesteuerte Produkte/Komponenten der Hausautomatisierungs-Technik Der Teilnehmer wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass ihm beim Erwerb der Hausautomatisierungssysteme Installationsanleitungen übergeben worden sein müssten, und dass die Installation der Produkte den in der jeweiligen Installationsanleitung enthaltenen technischen Anforderungen entsprechen muss. Weitere Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Somfy-Services ist, dass der Teilnehmer über eine Telekommunikationsanlage verfügt, die mit dem Hausautomatisierungssystem, wie folgt verbunden werden kann: - über kompatible ADSL-Modems oder Router. Eine Liste kompatibler ADSL-Modems oder Router finden Teilnehmer unter der Website xxx.xxxxx.xx oder sie können sich hierzu bei ihrem Lieferanten beraten lassen. Die ordnungsgemäße Konfiguration des Routers oder des Modems gehört nicht zum Leistungsumfang der Somfy-Services und ist allein vom Teilnehmer sicherzustellen. Voraussetzung für die vertragsgemäße Nutzung der Somfy-Services und den Zugang hierzu ist ferner, dass der Teilnehmer am Ort der Nutzung des Hausautomatisierungssystems in eigener Verantwortung für eine Internetzugangsberechtigung und dafür sorgt, dass die technischen Voraussetzungen für einen jederzeitigen störungsfreien Zugang zum Internet erfüllt sind. Kosten, die zur Erfüllung dieser technischen Bedingungen anfallen, sind vom Teilnehmer zu tragen und sind in den Entgelten für die Somfy-Services oder in den Entgelten für Hardware- Produkte, die einschließlich Somfy-Services angeboten werden (z.B. TaHoma-Box), nicht enthalten. Sofern der Teilnehmer einen Somfy-Service auswählt, bei dem auch die Steuerung eines Hausautomatisationssystems per Telefon möglich ist (siehe hierzu die entsprechende Verkaufsdokumentation), muss er für einen geeigneten funktionsfähigen Telefonanschluss Sorge tragen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine technische und informationstechnisch ausgerüstete Anlage (z.B. Software, Betriebssystem) funktionstauglich und geeignet sein muss, den Vorg...
Technische Bedingungen. 3.1. Der Wärmelieferant errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt. Die Einbindung der vorhandenen Heizungsanlage im Anschlussobjekt erfolgt durch den Wärmekunden.
Technische Bedingungen. 2.1. Der Anschluss erfolgt an das 0,4 kV-Netz der SWL. Die Lieferspannung beträgt 0,4 kV. Die Netz- anschlusskapazität beträgt …. kVA.
Technische Bedingungen. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Punkte:
Technische Bedingungen. 1) Die Bioenergiedorf Asche eG errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt. Diese zählen sowohl die vom Kunden bezogene Wärmemenge als auch das Durchflussvolumen an Heizwasser aus dem Nahwärmenetz und speichern diese Werte jeweils zum Monatsersten für die zurückliegenden 13 Monate.
Technische Bedingungen. Der Zugang unterliegt folgenden technischen Bedingungen: Alle im Rangierbezirk Ebeleben Gbf eingesetzten Eisenbahnfahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der BOA (vom 13.05.1984) erfüllen. Für das Befahren des Schnittstellenbereiches zwischen der Anschlußbahn und dem Anschlußbahnhof Hohenebra gelten die Bestimmungen des netzzugangsrelevanten Regelwerkes der DB Netz AG (siehe Dienstordnung Anschlußbahn RbT Pos. 1.2). Beim beabsichtigten Transport von Gefahrgütern sind die erforderlichen Genehmigungen durch den Zugangsberechtigten mit der Anmeldung zur Infrastrukturnutzung vorzulegen.
Technische Bedingungen. 1. Nach Eingang einer Bestellung beim Verkäufer sendet der Verkäufer eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ und dann, nachdem alle Einzelheiten der Bestellung ermittelt worden sind, eine "Auftragsbestätigung“ an den Käufer. Sofern der Käufer innerhalb eines Werktages ab dem Datum der "Auftragsbestätigung" keine Vorbehalte geltend macht, gilt dies als Bestätigung der Geschäftsbedingungen, der Richtigkeit der Mengen, der Abmessungen und der technischen und funktionellen Parameter sowie der Farben der bestellten Ware für den Verkäufer.
Technische Bedingungen. Der Zugang unterliegt folgenden technischen Bedingungen: Alle auf der Infrastruktur „Zuführungsgleis Brohltalbahn“ eingesetzten Eisenbahnfahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der EBO erfüllen. Fahrzeuge mit einer Abnahme nach § 32 der Eisenbahn- Bau- und Betriebsord- nung erfüllen diese Anforderungen. Neben den in Punkt 2.3 und Punkt 2.4 NBS-AT genannten Anforderungen an Personal und Fahrzeuge müssen sämtliche weiteren eisenbahnrechtlichen An- forderungen erfüllt werden.
Technische Bedingungen. 1. Netzanschluss: Einspeiseanlagen sind fest anzuschließen und speisen direkt in die Kundenanlage beziehungsweise am vom Netzbetreiber festgelegten Übergabepunkt (Netzanschlusspunkt) ein. Die Einspeisung hat grundsätzlich dreiphasig symmetrisch zu erfolgen, auch wenn zusätzlich ein Batteriespeicher zum Einsatz kommt.